Anlage zur Magistratsvorlage Nr. 293/02

Rahmenvereinbarung

zwischen

dem Klinikum Offenbach am Main,

vertreten durch die Betriebsleitung,

diese vertreten durch den Verwaltungsdirektor

sowie

dem Personalrat des Klinikums

Offenbach am Main,

vertreten durch seine Vorsitzende

und

der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, vertreten durch die Bezirksverwaltung Offenbach am Main, diese vertreten durch ihre Fachbereichssekretärin (Fachbereich 03 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirche")

und

dem Marburger Bund, dieser vertreten durch seinen Geschäftsführer

wird folgende Rahmenvereinbarung über die Beteiligung des Personalrates sowie den Gewerkschaften ver.di und dem Marburger Bund für der Konsolidierung der Finanzen des Klinikums Offenbach abgeschlossen:

Ziel dieser Vereinbarung ist, die bestehende wirtschaftliche Situation des Klinikums Offenbach zu verbessern. Mit Hilfe eines mehrjährigen Sanierungskonzeptes ist geplant, die Verluste zu eliminieren und adäquate Überschüsse zu erwirtschaften, um dringend notwendige Investitionsmaßnahmen durchführen zu können.

Die dringend notwendigen Maßnahmen zur Sanierung des Klinikums Offenbach sind nur erfolgreich umzusetzen, wenn alle beteiligten Interessengruppen eingebunden werden. Es ist daher notwendig, ein Gremium zu schaffen, in dem unterschiedliche Interessen diskutiert und unterschiedliche Argumente ausgetauscht werden können. Diese Rahmenvereinbarung und die nachfolgenden konstituierenden Merkmale der Zusammenarbeit sind daher darauf abgestellt, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsleitung, Personalrat, der Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund, den politisch verantwortlichen Mandatsträgern und weiteren hausintemen Fachleuten zu sichern. Der Charakter der Zusammenarbeit soll dem eines Runden Tisches" gleichen.


1. Allgemeine Grundsätze:

Das Klinikum Offenbach setzt seine derzeitige Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband fort. Es wird für die Beschäftigten und für die Auszubildenden grundsätzlich keine anderen Tarifregelungen zur Anwendung bringen. Dies sind der BAT und BMT-G mit allen Zusatzverträgen in der jeweils geltenden Fassung oder die tariflichen Regelungen, die an deren Stelle treten. Die Rahmenvereinbarung Klinikum Offenbach dient dazu, notwendige Maßnahmen zur Existenzsicherung des Klinikums Offenbach mit den verfassten Gremien abzustimmen.

1.1      Sie stellt die Beteiligung des Personalrates, der Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund bei der Umsetzung eines Maßnahmenkataloges sicher und ermöglicht so die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

1.2      Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass betriebsbedingte Kündigungen als Mittel zur Sanierung des Klinikums Offenbach ausscheiden. Für Maßnahmen, die die Einkommenssituation der Mitarbeiter negativ beeinflussen, wird mit dem Personalrat ein Konzept erarbeitet, welches die individuelle Situation der betroffenen Mitarbeiter berücksichtigt. Die jeweiligen Konzepte werden der AG-Rahmen-Klinikum vorgestellt.

2.        Formen der Beteiligung

2.1    Die Beteiligten verpflichten sich gegenseitig über das Sanierungskonzept sowie daraus abzuleitende Einzelmaßnahmen in Zusammenhang mit der Sanierung des Klinikums Offenbach zu informieren.

Durch die Neufassung der Rahmenvereinbarung wird der Lenkungsausschuss integriert.

2.2      Es wird eine Arbeitsgruppe (AG-Rahmen-Klinikum) gebildet, der folgende Mitglieder ständig angehören:

                   -    drei ordentliche Mitglieder der Betriebsleitung bzw. der bestellte kommissarische
                        Vertreter des Verwaltungsdirektors

-    vier Mitglieder der Arbeitnehmervertretung des Klinikums davon ein Vertreter, der in den Kliniken vertretenen Gewerkschaften

-     Leiter der Personalabteilung

-     Leiter der Finanzbuchhaltung

-     ein Vertreter der Oberärzte

-     ein Vertreter der leitenden Pflegekräfte

-     der Oberbürgermeister bzw. sein Vertreter

-     der Vorsitzende des Aufsichtsrates der OKM GmbH

-     der Geschäftsführer der OKM GmbH

-     ein Mitglied des Betriebsrates der OKM GmbH

Die Arbeitsgruppe tagt regelmäßig einmal im Monat, ansonsten bei Bedarf. Bei Eilvorlagen ausnahmsweise kurzfristig vor deren abschließender Beratung. Die Beteiligungsrechte des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung werden


durch das Tätigwerden der Arbeitsgruppe nicht tangiert. Sachkundige Dritte können hinzugezogen werden.

2.3      Den Vorsitz der Arbeitsgruppe führt ein Mitglied der Betriebsleitung.

3. Inhalte der Beteiligung

In der Arbeitsgruppe werden alle Maßnahmen erörtert, die im Zusammenhang mit der Sanierung, der Restrukturierung und gesellschaftsrechtlichen Umwandlung des Klinikums Offenbach anstehen. Dabei sind die Vertreter des Personalrates bzw. der Gewerkschaften an allen wichtigen Willensbildungsprozessen im Vorfeld der Umsetzung beteiligt, mindestens im Sinne des HPVG durch umfassende und rechtzeitig Information, ehrliche und ausführliche Beantwortung offener Fragen, Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Berechungsgrundlagen, die Möglichkeit Einfluss zu nehmen und Vorschläge und Ideen der Beschäftigten einzubringen.

Die Arbeitsgruppe führt einen umfassenden Dialog, sie fasst keine Beschlüsse, da die Sanierung des Klinikums Offenbach verantwortlich bei der Betriebsleitung entsprechend einschlägiger Gesetze angeordnet ist.

3.2      Die Betriebsleitung hat die Aufgabe, ein umfassendes mehrjähriges Sanierungskonzept vorzunehmen, welches in der AG-Rahmen-Klinikum vorgestellt wird. Da dieses Sanierungskonzept weder qualitativ noch quantitativ zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung vorliegt, können mögliche Erörterungssachverhalte lediglich beispielhaft aufgeführt werden.

Grundsätzlich gelten folgende Maßnahmen als erörterungswürdig:

- Ausgliederung einzelner Bereiche

- Auslagerung von Aufgaben

- Grundsätzliche Festlegung zu Stellenbesetzungssperren, Nichtbesetzung von Stellen oder Stellenstreichungen

- Wesentliche Änderungen der Arbeitsorganisation

- Maßnahmen zum Abbau bzw. Abflachung von Hierarchien

- Maßnahmen, die sich auf grundsätzliche Fragen der Frauenförderung oder Veränderungen am Frauenförderplan beziehen

- Bedeutsame Veränderungen von Aus-, Fort- und Weiterbildung

- Kündigung von Dienstvereinbarungen

- Abweichungen von Regelabsprachen

- Abbau und Veränderung von Sozialleistungen

- Beurteilungssysteme

- Leistungs- und Anreizsysteme

-  Nutzung von Personal- und Informationssystemen

- Maßnahmen, die durch das GSG oder andere Gesetze erforderlich werden

3.3       Konkrete Sanierungsmaßnahmen werden von der Arbeitsgruppe begleitet.


4.        Schutz der Beschäftigen

4.1       Im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen wird auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet.

4.2      Die Beteiligten verpflichten sich, mittel- und langfristig Personalplanungsinstrumentarien zu entwickeln, die es ermöglichen, durch gezielte Förderung die Beschäftigten mit qualifizierten, mindestens gleichwertigen Aufgaben zu betrauen. Hierzu ist es erforderlich, Fort- und Weiterbildungssysteme im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten auszubauen.

4.3    Zur Förderung der Motivation und zur Abflachung der Hierarchie entwickelt das Klinikum Offenbach schnellstmöglich ein Organisations- und Personalentwicklungskonzept.

4.4     Es wird überprüft, ob durch Ausgliederung weiterer Bereiche deren Aufgaben wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoller erledigt werden können.

4.5    Es wird überprüft, ob durch die Zusammenarbeit mit anderen Krankenhäusern der Region weitere Wirtschaftlichkeitsreserven entwickelt werden können.

5.        Inkrafttreten und Laufzeit

5.1      Die Vereinbarung tritt ab dem 1.10.2002 in Kraft; sie ersetzt die bisherige Vereinbarung vom 01.01.1999. Der Lenkungsausschuss wird in diese neue Beteiligungsvereinbarung integriert.

5.2      Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2010. Eine Verlängerung ist möglich.

5.3       Diese Rahmenvereinbarung kann mit einer sechsmonatigen Frist zum Quartalsende gekündigt werden.

Kündigungsberechtigt ist die Betriebsleitung des Klinikums Offenbach, der Personalrat des Klinikums Offenbach sowie die beteiligten Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund.

Offenbach am Main, den 16.09.2002

H. Strehlau-Schwoll                                         E. Gros
Verwaltungsdirektor                                     Personalratsvorsitzende

Ver.di                                                             Marburger Bund