Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.10.2002

Eing. Dat. 24.10.2002

Nr. 402/2

 

Höchste Priorität für die Gemeindefinanzreform
Änderungsantrag der Stadtverordnetenfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG zu DS I (A) 402


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)    Die Stadt Offenbach begrüßt die im Koalitionsvertrag zur Bildung der neuen Bundesregierung niedergelegten Prinzipien zur Verbesserung der Einnahmesituation der Gemeindefinanzen sowie die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die Hessische Verfassung.

 

2.)    Die Stadt Offenbach fordert die schnellstmögliche Umsetzung folgender Maßnahmen auf Bundes- bzw. Landesebene:

-          Begrenzung der Verlustverrechnung als faktische Mindeststeuer für große Unternehmen

-          tragfähige Gewerbesteuerreform im Konsens aller Beteiligten

-          generelles Verbot der steuerrechtlichen Anrechnung von gewerbesteuerlichen Organschaften

-          strikte Anwendung des Konnexitätsprinzips auf die auf Landesebene geplanten und von den Kommunen durchzuführenden Maßnahmen, insbesondere im Schul- und Betreuungsbereich

 

Die hessische Landesregierung wird aufgefordert, die zur Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen und den Bundesrat nicht zum Blockadeinstrument zu machen.

 

3.)    Als Sofortprogramm fordert die Stadt Offenbach

-          die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage

-          die Auflage eines Investitionszuschussprogramms für die Städte und Kommunen

-          die Rücknahme der Kürzungen in den Investitionsprogrammen des Landes Hessen

-          die Rücknahme der Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich des Landes Hessen

 

 

Begründung:

 

Eine Reform der Gemeindefinanzen ist inzwischen auf allen politischen Ebenen als eine der vordringlichen Aufgaben der nächsten Zeit anerkannt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Gemeindefinanzreform, der neben dem Finanzminister auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Länder, der Wirtschaft und der Gewerkschaften angehören, soll hierzu bis Mitte 2003 Vorschläge erarbeiten, die dann zum 1.1.2004 umgesetzt werden können.

 

Mit der Bundestagswahl haben die Bürger des Landes Hessen für die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die Hessische Verfassung plädiert. Dadurch ist für die Zukunft gesichert, dass Aufgaben, die das Land an die Kommunen überträgt, auch die entsprechenden finanziellen Mittel beigestellt werden.

 

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene einige wichtige Maßnahmen genannt, deren baldige Umsetzung nach Ansicht der Antrag stellenden Fraktionen zum wirksamen Schließen von Steuerschlupflöchern beitragen kann. Eine Begrenzung der Verlustverrechnung als faktische Mindeststeuer für große Unternehmen erscheint in Bezug auf dieses, von Unternehmen häufig gewählte Mittel angemessen. Ein generelles Verbot der steuerrechtlichen Anrechnung von gewerbesteuerlichen Organschaften sorgt dafür, dass das Gewerbesteueraufkommen auch dort anfällt, wo es erwirtschaftet wird und kein steuerminderndes Verschieben von Gewinnen und Verlusten mehr möglich ist.

 

Die Gewerbesteuer sollte als finanzielles Bindeglied zwischen der Wirtschaft und den Gemeinden erhalten bleiben. Hierbei ist eine Beibehaltung des unverzichtbaren unbeschränkten Hebesatzrechts sowie eine Verstetigung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer durch Stärkung gewinnunabhängiger Elemente dringend geboten. Des weiteren kann die Zuverlässigkeit dieser – in größeren Städten wie Offenbach – wichtigsten kommunalen Steuer durch eine Änderung der Bemessungsgrundlage (Einbeziehung von Freiberuflern sowie aller Zinsen, Mieten und Pachten der Unternehmen) erhöht werden.

Sollte – wie verschiedentlich in der gegenwärtigen Diskussion anklingt – eine Revitalisierung der Gewerbesteuer nicht mehr möglich sein, so muss alternativ eine ebenfalls wirtschaftsbezogene kommunale Steuerform mit unbeschränktem Hebesatzrecht entwickelt und umgesetzt werden.

 

Die hessische Landesregierung plant eine Reihe von Maßnahmen, die der Verbesserung der Betreuungsangebote für Kinder dienen sollen, die jedoch zugleich mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand für die Kommunen verbunden sind (Ganztagsschulen, Vorlaufkurse, finanzielle Ausstattung für die Betreuung von Kindern, die nach dem neuen Schulgesetz von der Grundschule abgewiesen werden können etc.). Hier muss das Land im Sinne der Konnexität seinen Beitrag leisten.

 

Als dringend gebotene Sofortmaßnahmen sehen die Antrag stellenden Fraktionen die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage sowie die Auflage eines Investitionszuschussprogramms für die Städte und Kommunen, wie es das Präsidium des Deutschen Städtetags und der Bundesverband der Kommunalen Spitzenverbände fordern. Durch diese beiden Maßnahmen ließe sich ein erster Schritt zur finanziellen Besserstellung der Städte und Kommunen realisieren.

 

Auf Landesebene sind die von der Regierung geplanten Kürzungen in den Investitionsprogrammen des Landes und im Kommunalen Finanzausgleich zu nennen. Hier sind Korrekturen nötig, da ansonsten eine einseitige Belastung der Kommunen in den nächsten Jahren zu erwarten ist.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------