Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2002
Änderung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach
Antrag Mag. Vorlage Nr. 240/2 vom 07.08.2002, I (A) 363
Az: 000-0002-01/0032#0045/2002
Beschluss über TO II
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Änderung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach
Aufgrund der §§ 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBI. S. 562) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01.04.1993 (GBVI. 1992 l S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBI. 2000 l S. 2), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in der Sitzung am ………folgende Satzung zur Änderung der
Straßenbeitragssatzung (StrBS)
beschlossen:
Artikel l
Die Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main erhält die als Anlage 1 beigefügte Änderung.
Artikel II
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt damit die bisherige Satzung vom 31.10.1996 außer Kraft.
Die Anlagen sind Teil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 23.08.2002
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung