Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2002

 

Änderung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach
Antrag Mag. Vorlage Nr. 240/2 vom 07.08.2002, I (A) 363
Az: 000-0002-01/0032#0045/2002

Beschluss über TO II

Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Änderung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach

Aufgrund der §§ 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBI. S. 562) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01.04.1993 (GBVI. 1992 l S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBI. 2000 l S. 2), hat die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in der Sitzung am ………folgende Satzung zur Änderung der

Straßenbeitragssatzung (StrBS)

beschlossen:

Artikel l

Die Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main erhält die als Anlage 1 beigefügte Änderung.

Artikel II

Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Be
kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt damit die bisherige Satzung vom 31.10.1996 außer
Kraft.

Die Anlagen sind Teil des Originalprotokolls.


 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 23.08.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung