Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2002
Konsequenzen aus dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes Kassel
Dringl.Antrag der Stv.-Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FWG, FDP und PDS vom 22.08.2002, DS I (A) 372
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Offenbacher Mitglieder der Regionalen Planungsversammlung Südhessen
(RVS) beim RP Darmstadt werden aufgefordert, aufgrund der Entscheidung des
Hessischen Verwaltungsgerichtshofes Kassel (VGH-Kassel) vom 15. August 2002
zum Landesentwicklungsplan sich in der RVS dafür einzusetzen, dass folgende
Beschlüsse in der RVS gefasst werden:
1. Die positive Landesplanerische Stellungnahme des RP Darmstadt zum
Raumordnungsverfahren Ausbau Flughafen Frankfurt ist durch den Wegfall des
Satzes im LEP „Hierzu ist eine Erweiterung über das bestehende Start- und
Landebahnsystem hinaus zu planen und zu realisieren“ gegenstandslos.
2. Die Genehmigungsauflage der Landesregierung zum Regionalplan Südhessen ist
aufgrund der Entscheidung des VGH Kassel nichtig.
3. Die von der Landesregierung geforderte Anpassungspflicht des Regionalplans
Südhessen ist aufgrund der Entscheidung des VGH Kassel obsolet.
Die Regionale Planungsversammlung Südhessen wird aufgefordert bei einer eventuellen Neufassung des Regionalplans in bezug auf den Flughafen Frankfurt folgende Grundsätze zu beachten:
- Ziel einer langfristigen Entwicklung der Region ist die Sicherung gesunder Lebens-
und Arbeitsbedingungen.
- Der Schutz der Nachtruhe für alle Bewohner der Region wird als prioritäres Ziel
festgelegt.
- Zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Entwicklung der Region wird die Bedeutung
des Flughafens Frankfurt im internationalen Luftverkehrssystem und als
bedeutende Arbeitsstätte in der Region anerkannt.
- Bei der weiteren Verkehrszunahme des Flughafens Frankfurt genießen
raumordnerische Ziele Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des
Flughafenbetreibers.
- Zur Sicherung der bedeutenden Stellung des Flughafens Frankfurt im
internationalen Luftverkehrsystem ist eine Anpassung an die langfristige
Verkehrsnachfrage zu sichern. Dabei sind externe Lösungen (Kooperation,
Neubau, Flughafensystem, Intermodalkonzept) vorrangig vor einer Entwicklung am
jetzigen Standort zu prüfen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 23.08.2002
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung