Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2002
Bebauungsplan Nr. 617 A "Offenbach Süd - südlicher Buchhügel/KGV Odenwaldring" der Stadt Offenbach a.M.; Billigung des Planentwurfs
Antrag Mag. Vorlage Nr. 239/02 vom 07.08.2002, I (A) 362
Az: 000-0002-01/0033#0046/2002
Erg. Antrag B` 90/DIE GRÜNEN, SPD und FWG vom 22.08.02, DS I (A) 362/1
Beschlusslage:
Erg.Antrag DS I (A) 362/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Auf Seite 6 des Bebauungsplanentwurfs wird der Punkt 5.4. - Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich im Sinne des § 1a(3)BauGB - um folgende textliche Festsetzung ergänzt:
Zur Bepflanzung der Fläche M1 (siehe Karte zum Bebauungsplan) im nördlichen Bereich werden die im Flurstück 178/1 und 181 befindlichen, schutzwürdigen Hecken und Gehölze (z.B. Heckenrose bzw. Hundrose, Hartriegel, Weißdorn) und Feldgehölze (insbesondere Wildapfel sowie im Bestand befindliche seltene krautige Blütenplanzen) verwendet und in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde fachgerecht umgepflanzt.
Diese textliche Festsetzung wird ebenso in die Karte des Bebauungsplanes übernommen.
DS I (A) 362
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig unter Berücksichtigung der Ergänzung wie folgt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 617 A (Anlage 1) - in der Fassung vom 31.07.2002- und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) -in der Fassung vom 31.07.2002- werden zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 23.08.2002
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung