Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2002

 


Information der Bevölkerung über den Volksentscheid zum Konnexitätsprinzip
Antrag FDP vom 22.08.2002, I (A) 373
Az: 000-0002-01/0038#0059/2002
Änderungsantrag der FDP, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FWG und PDS vom 18.09.2002, DS I (A) 373/1

Beschlusslage:

Änderungsantrag DS I (A) 373/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

In der Bürgerschaft soll durch nachstehende Resolution für die Volksabstimmung zum Konnexitätsprinzip geworben werden.

Resolution zur Volksabstimmung am 22.09.2002

Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger bei der Volksabstimmung am 22. September 2002 auf dem Stimmzettel ihr „Ja“ zum Konnexitätsprinzip anzukreuzen. Hierzu wird dem alltäglichen Motto „Wer bestellt, bezahlt“ auch in der Landespolitik Geltung verschafft.
Nur wenn das Land bei der Übertragung neuer Aufgaben auch den Städten und Gemeinden die erforderlichen Gelder zur Verfügung stellt, lässt sich die Handlungsfähigkeit der hessischen Kommunen sichern.
Mit der Einführung des Konnexitätsprinzips wird das Land Hessen hierzu verpflichtet.
Unterstützen Sie deshalb die Verfassungsänderung und stimmen Sie am 22.09.2002 beim Konnexitätsprinzip mit Ja.

Antrag DS I (A) 373
Durch Annahme von DS I (A) 373/1 entfällt die Abstimmung über
DS I (A) 373 wie folgt:

Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen seiner Möglichkeiten die Offenbacher Bevölkerung über die Bedeutung des Volksentscheids zur Einführung des Konnexitätsprinzips in der Hessischen Verfassung zu informieren und für Zustimmung zu werben.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 20.09.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung