Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 27.03.2003

Eing. Dat. 27.03.2003

 

Nr. 374/ 53

 

 

Bericht des Magistrats Nr. 073/03 vom 26.03.2003

 

Hochwasserschutz
hier Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 374, 374/1 vom 19.09.2002
Antrag CDU vom 26.08.2002, DS I (A) 374 und
Änd.Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 29.09.2002, DS I (A) 374/1

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2002 folgendes beschlossen:

Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit übergeordneten Stellen zu prüfen und berichten,

1.  wie das Stadtgebiet Offenbach vor Überschwemmungen durch Main, Bieberbach,
Hainbach und anderen Fließ- und Stehgewässern geschützt wird;

2.             in welchem Zustand sich die Schutzanlagen befinden.

3.             Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Einrichtung einer Projektgruppe
zum Hochwasserschutz am Main durch den Magistrat. Der Magistrat wird
aufgefordert über die Ergebnisse der Projektgruppe zu berichten.

Hierzu berichtet der Magistrat:
Zu Punkt l:

Das Stadtgebiet der Stadt Offenbach am Main wird vor Hochwasser durch den Deich am Main geschützt. Der Deich, der von der Carl-Ulrich-Brücke (Deich-km 0,000) bis zur Gemarkungsgrenze zur Stadt Mühlheim (Deich-km 7.500) eine Gesamtlänge von ca. 7,5 km hat, ist von Deich-km 0,000 bis 1,885 und von Deich-km 6,015 bis 6,560 Eigentum der Stadt Offenbach, wobei es für den Bereich von Deich-km 6,015 bis 6,560 noch geklärt werden muss, ob hier Teilbereiche Privateigentum sind. Der verbleibende Bereich des Deiches ist Eigentum des Landes Hessen. Von der Carl-Ulrich-Brücke bis zur Gemarkungsgrenze zur Stadt Frankfurt am Main ist kein Deich vorhanden. Die Klärung der Eigentumsverhältnisse


ist von großer Bedeutung, da nach dem Hess. Wassergesetz für die Unterhaltung des Deiches immer der jeweilige Eigentümer zuständig ist.

Bei der am 4.12.2002 vom RP Darmstadt durchgeführten Deichschau wurden folgende Mängel festgestellt:

a)             Die Deichscharten sind gemäß DIN 19712 mit einem zweiten Verschluß
     nachzurösten.

b)            Der in den Fugen des wasserseitigen Böschungspflasters immer wieder aufkommende Bewuchs ist zu beseitigen.

c)             Im Bereich des Judenfriedhofs sind die Kaninchenbauten ordnungsgemäß zu verbauen.

Der Hainbach, der direkt in den Main mündet, wird bei Hochwasser durch einen Schieber vom Main getrennt und das Wasser des Hainbachs wird von einem Pumpwerk in den Main gepumpt, sodass bei Hochwasser hier ein ausreichender Schutz vorhanden ist.

Das Mittelwasser (mittlerer Wasserstand) des Bieberbachs, der über die Rodau indirekt in den Main mündet, befindet sich auf einem erheblich höheren Niveau als das Mittelwasser des Mains, sodass hier Schutzmaßnahmen - wie z.B. Flügeldeiche - unter Berücksichtigung des Stands der Technik (200-jähriges Hochwasser) nicht notwendig sind.

Weitere Fließ- oder Stehgewässer, für die bei Hochwasser Schutzmaßnahmen erforderlich wären, sind im Stadtgebiet der Stadt Offenbach am Main nicht vorhanden (der Schutz der Stehgewässer in Nähe des Maines in Bürgel und Rumpenheim wird durch den Deich gewährleistet).

Zu Punkt 2:

Das Land Hessen beabsichtigt, alle Deiche, die Eigentum des Landes sind, dem Stand der Technik (200-jähriges Hochwasser) anzupassen. Für die Bereiche des Deiches innerhalb des Stadtgebietes, die Eigentum des Landes Hessen sind, wurde ein geodätisches Gutachten er­stellt, das beinhaltet, dass der Deich nicht ausreichend standsicher ist und zum Teil auch erhöht werden muss. Um in Erfahrung zu bringen, ob auch der Deich, der Eigentum der Stadt Offenbach ist, saniert und erhöht werden muss, ist ebenfalls ein geodätisches Gutachten, das Kosten von ca. 15.000 Euro erfordert, notwendig. Ohne Gutachten kann der Zustand des Deiches nicht abschließend bewertet werden.

Aufgrund von Erfahrungswerten im Rahmen der Sanierung der Deiche am Rhein kostet die Sanierung von l Kilometer Deich ca. 2,5 Mill. Euro. Mit der Sanierung des Deiches am Main beabsichtigt das Land Hessen im Jahre 2005 zu beginnen.

Zu Punkt 3:

Ständige Mitglieder der Projektgruppe sind Frau Schmitt und Herr Hiepe (Leiter der Projekt­gruppe) von der Feuerwehr, Herr Antwerpen vom Bauamt, Frau Schwarz und Herr Weil vom Umweltamt und Herr Gebhardt vom Eigenbetrieb. Ziel der Projektgruppe ist die Erarbeitung eines Hochwasserschutzkonzepts für das Gebiet der Stadt Offenbach, welches beinhaltet, dass bei einem Hochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 200 Jahren (200-jähriges Hochwasser) eine Gefährdung des Stadtgebietes aufgrund prophylaktischer Maßnahmen unwahrscheinlich ist und bei einem Hochwasser mit einer Wiederkehr­wahrscheinlichkeit von mehr als 200 Jahren geeignete Strukturen der Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen.

Besonders durch das Hochwasser der Elbe im Jahre 2002 wurde das Bewusstsein der Be­völkerung für die Gefahren durch Hochwasser geschärft. Wenn auch die Stadt Offenbach am Main durch Hochwasser im Gegensatz zu anderen Städten nicht besonders gefährdet ist, sollte ein Hochwasserkonzept zur Verfügung stehen, um durch Hochwasservorsorge die Auswirkungen eines Hochwassers zu minimieren, da ein Hochwasser niemals vollständig ver­hindert werden kann.

Das zu erarbeitende Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Offenbach am Main gliedert sich in die 3 Kernbereiche

a)              Vorbeugender Hochwasserschutz,

b)             Technischer Hochwasserschutz und

c)              Eigenvorsorge und Gefahrenabwehr.

Da vom Land Hessen beabsichtigt wird, im Jahre 2005 mit den Sanierungsmaßnahmen für die Deichabschnitte, die Eigentum des Landes sind, zu beginnen, ist es ein Schwerpunkt der Projektgruppe, die für eine eventuelle Sanierung der Deichbereiche, die Eigentum der Stadt Offenbach sind, erforderlichen Daten und Unterlagen für die Entscheidungsfindung des Magistrats bzw. der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung zu stellen. Kostenvoranschläge für ein geodätisches Gutachten wurden zunächst von 2 Instituten angefordert.

Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Ermittlung und Darstellung von möglichen Hochwasserereignissen, die Gewässeranlieger, Wasserbehörden, Stadtplanung und mit der Gefahrenabwehr Beauftragte benötigen, um rechtzeitig und effektiv reagieren zu können. Hinsichtlich der Kosten hierfür wurde mit einem Institut bereits Kontakt aufgenommen.

Weiterhin werden die zur Zeit vorhandenen Strukturen des Hochwasserschutzes - für den vorbeugenden und den abwehrenden Hochwasserschutz - der Stadt Offenbach am Main hinsichtlich ihrer Effizienz und eventueller Defizite überprüft.