Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2002
Vermeidung von Lärmemissionen durch laute Geräte
Antrag FDP vom 05.09.2002, I (A) 384
Az: 000-0002-01/0049#0071/200
Änderungsantrag der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 19.09.2002,
DS I (A) 384/1
Beschlusslage:
Änderungsantrag DS I (A) 384/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Punkt 2 des Ursprungsantrags wird wie folgt geändert:
Die Stadt Offenbach geht mit gutem Beispiel voran. Stadteigene Gesellschaften, kommunale Einrichtungen und Schulen werden aufgefordert, keine lauten Geräte mehr anzuschaffen. Insbesondere in der jetzt anfallenden Laubperiode soll von Laubbläsern oder –saugern zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. Außerhalb der Laubperiode sollten Laubbläser oder –sauger nicht eingesetzt werden.
Antrag DS I (A) 384
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung des Beschlusses zu DS I (A) 384/1 wie folgt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die neue Rechtsverordnung zum
Schutz vor Geräte- und Maschinenlärm. Sie bittet alle Mitbürgerinnen und
Mitbürger, laute Geräte - insbesondere Laubbläser oder -sauger - auch während
der zulässigen Tageszeiten - sparsam einzusetzen;
2. Die Stadt Offenbach geht mit gutem Beispiel voran. Stadteigene Gesellschaften,
kommunale Einrichtungen und Schulen werden aufgefordert, keine lauten Geräte
mehr anzuschaffen. Insbesondere in der jetzt anfallenden Laubperiode soll von
Laubbläsern oder –saugern zurückhaltend Gebrauch gemacht werden.
Außerhalb der Laubperiode sollten Laubbläser oder –sauger nicht eingesetzt
werden.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden beglaubigten Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 20.09.2002
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung