Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2002

 

 

Höchste Priorität für eine Gemeindefinanzreform
Antrag FDP vom 10.10.2002, DS I (A) 402
Az: 000-0002-01/0017#0017/2002
Änderungsantrag CDU vom 16.10.2002, DS I (A) 402/1
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 24.10.2002, DS I (A) 402/2

Herr Stv. Horst Schneider (SPD) übernimmt für die antragstellenden Fraktionen aus dem Ursprungsantrag DS I (A) 402 die Punkte 1. und 2. als neue Punkte 1. und 2. in die DS I (A) 402/2. Die bisherigen Punkte 1. bis 3. werden somit zu den Punkten
3. bis 5.

Protokollnotiz – Herr Stv. Stirböck (FDP)

Herr Stv.-Vorsteher, meine Damen und Herren, wir hätten uns heute ein gemeinsames Zeichen dieser Stv.-Versammlung gewünscht, ein gemeinsames Zeichen, so wie wir es in unserem Antrag angeregt haben. Wir wären auch bereit gewesen, sehr viel anderes mitzutragen, z.B. auch, da haben wir überhaupt keine Bedenken, auch die Landespolitik zu kritisieren. Für uns ist es selbstverständlich, auch zu kritisieren, wenn die Investition im Landeshaushalt für die Kommunen, gekürzt wird. Unserer Auffassung nach sind wir hier alle als Stadtverordnete verpflichtet, in erster Linie Politik für Offenbach zu machen und erst in zweiter Linie die Politik für irgendeine Landes- oder Bundespartei.
Aber leider ist es, wie der Kollege Schneider uns fünf Minuten vor der Sitzung mitgeteilt hat, erneut, wie schon übrigens bei dem Thema Privatisierung an den Eigendynamiken, wie er sich ausgedrückt hat, in der Koalition gescheitert, das können wir nicht ändern, aber wir geben noch mal ausdrücklich zu Protokoll, dass wir dies bedauern. Wir finden, unsere drei Prinzipien, die wir im Anfang genannt haben, hätten Basis eines Konsenses sein können.

Herr Stv. Weiß (FDP) beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2, 3, 4, 5.

Vor Abstimmung über die einzelnen Punkte beantragt Herr Stv. Bayer (FWG) Sitzungsunterbrechung.

Beschlusslage:

Änderungsantrag DS I (A) 402/2 Punkt 1 und 2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Stadt Offenbach fordert als Grundsätze für eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung:

1.  Die Einnahmequellen der Kommunen sollen zuverlässiger und weniger ­
     konjunkturanfällig sein;

2.  Die neuen Einnahmequellen sollen insgesamt eine Finanzierung der den
     Kommunen zugewiesenen Aufgaben sicherstellen;

Änderungsantrag DS I (A) 402/2 Punkt 3 (alter Punkt 1)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

3.) Die Stadt Offenbach begrüßt die im Koalitionsvertrag zur Bildung der neuen
     Bundesregierung niedergelegten Prinzipien zur Verbesserung der Einnahme-
     situation der Gemeindefinanzen sowie die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in
     die Hessische Verfassung.

Änderungsantrag DS I (A) 402/2 Punkt 4 (alter Punkt 2)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

4.) Die Stadt Offenbach fordert die schnellstmögliche Umsetzung folgender Maß-
     nahmen auf Bundes- bzw. Landesebene:

-  Begrenzung der Verlustverrechnung als faktische Mindeststeuer für große
   Unternehmen

-  tragfähige Gewerbesteuerreform im Konsens aller Beteiligten

-  generelles Verbot der steuerrechtlichen Anrechnung von gewerbesteuerlichen
   Organschaften

-  strikte Anwendung des Konnexitätsprinzips auf die auf Landesebene geplanten
   und von den Kommunen durchzuführenden Maßnahmen, insbesondere im Schul-
   und Betreuungsbereich

Die hessische Landesregierung wird aufgefordert, die zur Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen und den Bundesrat nicht zum Blockadeinstrument zu machen.

Änderungsantrag DS I (A) 402/2 Punkt 5 (alter Punkt 3)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

5.) Als Sofortprogramm fordert die Stadt Offenbach

-  die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage
-  die Auflage eines Investitionszuschussprogramms für die Städte und Kommunen
-  die Rücknahme der Kürzungen in den Investitionsprogrammen des Landes Hessen
-  die Rücknahme der Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich des Landes
   Hessen

Änderungsantrag DS I (A) 402/1
Durch Annahme der Drucksache DS I (A) 402/2 entfällt die Abstimmung der Drucksache DS I ()A 402/1.

1. Die Stadt Offenbach fordert die Bundesregierung und alle beteiligten
    Entscheidungsträger auf, die Gemeindefinanzreform mit höchster Priorität
    voranzutreiben. Ziel muss ein, spätestens zur Jahresmitte 2003 eine
    Entscheidung herbeigeführt zu haben. Dabei ist eine Lösung anzustreben, die
    auch die besondere Situation der Großstädte und der Kommunen mit
    Zentralfunktion beinhaltet.

2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, beim Bundesminister
    für Finanzen mit dem Ziel vorstellig zu werden

a) Einnahmequellen der Kommunen zuverlässiger zu gestalten,
b) eine Finanzierung der den Kommunen zugewiesenen Aufgaben sicherzustellen,
c) sowie den Kommunen ein eigenes Hebesatzrecht bei den
    Besteuerungsmöglichkeiten für Unternehmen und Gewerbebetriebe einzuräumen.
    Die in der Diskussion befindliche Regelung eines Hebesatzes auf die
    Einkommenssteuer kann keine Lösung sein.

Antrag DS I (A) 402
Durch Annahme der Drucksache DS I (A) 402/2 entfällt die Abstimmung der Drucksache DS I ()A 402.

Die Stadt Offenbach begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Finanzierung der Kommunen neu zu regeln. Sie appelliert an die Bundesregierung und alle beteiligten Entscheidungsträger, die Gemeindefinanzreform mit höchster Priorität voranzutreiben und eine Neuordnung spätestens 2004 in Kraft zu setzen.

Die Stadt Offenbach fordert als Grundsätze für eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung:

1. Die Einnahmequellen der Kommunen sollen zuverlässiger und weniger kon­.
    junkturanfällig sein;

2. Die neuen Einnahmequellen sollen insgesamt eine Finanzierung der den
    Kommunen zugewiesenen Aufgaben sicherstellen;

3. Auch zukünftig sollen die Kommunen über ein eigenes Hebesatzrecht
    Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung besitzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 25.10.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung