Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 25.07.2003
Eing. Dat. 08.07.2003
Nr. 402/ 64
Höchste Priorität für die Gemeindefinanzreform
Beschluss der Stv.-Versammlung vom 24.10.2002
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2002 folgendes beschlossen:
1. Die Einnahmequellen der Kommunen sollen zuverlässiger und weniger
konjunkturanfällig sein;
2. Die neuen Einnahmequellen sollen insgesamt eine Finanzierung der den
Kommunen zugewiesenen Aufgaben sicherstellen;
3.) Die Stadt Offenbach begrüßt die im Koalitionsvertrag zur Bildung der neuen
Bundesregierung niedergelegten Prinzipien zur Verbesserung der Einnahme-
situation der Gemeindefinanzen sowie die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in
die Hessische Verfassung.
4.) Die Stadt Offenbach fordert die schnellstmögliche Umsetzung folgender Maß-
nahmen auf Bundes- bzw. Landesebene:
- Begrenzung der Verlustverrechnung als faktische Mindeststeuer für große
Unternehmen
- tragfähige Gewerbesteuerreform im Konsens aller Beteiligten
- generelles Verbot der steuerrechtlichen Anrechnung von gewerbesteuerlichen
Organschaften
- strikte Anwendung des Konnexitätsprinzips auf die auf Landesebene geplanten
und von den Kommunen durchzuführenden Maßnahmen, insbesondere im Schul-
und Betreuungsbereich
Die hessische Landesregierung wird aufgefordert, die zur Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen und den Bundesrat nicht zum Blockadeinstrument zu machen.
5.) Als Sofortprogramm fordert die Stadt Offenbach
- die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage
- die Auflage eines Investitionszuschussprogramms für die Städte und Kommunen
- die Rücknahme der Kürzungen in den Investitionsprogrammen des Landes Hessen
- die Rücknahme der Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich des Landes
Hessen
Das Hess. Finanzministerium hat mit Schreiben vom 04.07.2003 geantwortet (siehe Anlage).
Anlage
Schreiben des Herrn Staatsminister Weimar
Vorschlag zur Neuordnung der Gemeindesteuern