Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 25.07.2003

Eing. Dat. 08.07.2003

 

Nr. 402/ 64

 

 

Höchste Priorität für die Gemeindefinanzreform
Beschluss der Stv.-Versammlung vom 24.10.2002

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2002 folgendes beschlossen:

 

1.  Die Einnahmequellen der Kommunen sollen zuverlässiger und weniger ­
     konjunkturanfällig sein;

2.  Die neuen Einnahmequellen sollen insgesamt eine Finanzierung der den
     Kommunen zugewiesenen Aufgaben sicherstellen;

 

3.) Die Stadt Offenbach begrüßt die im Koalitionsvertrag zur Bildung der neuen
     Bundesregierung niedergelegten Prinzipien zur Verbesserung der Einnahme-
     situation der Gemeindefinanzen sowie die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in
     die Hessische Verfassung.

 

4.) Die Stadt Offenbach fordert die schnellstmögliche Umsetzung folgender Maß-
     nahmen auf Bundes- bzw. Landesebene:

-  Begrenzung der Verlustverrechnung als faktische Mindeststeuer für große
   Unternehmen

-  tragfähige Gewerbesteuerreform im Konsens aller Beteiligten

-  generelles Verbot der steuerrechtlichen Anrechnung von gewerbesteuerlichen
   Organschaften

-  strikte Anwendung des Konnexitätsprinzips auf die auf Landesebene geplanten
   und von den Kommunen durchzuführenden Maßnahmen, insbesondere im Schul-
   und Betreuungsbereich

Die hessische Landesregierung wird aufgefordert, die zur Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen und den Bundesrat nicht zum Blockadeinstrument zu machen.

5.) Als Sofortprogramm fordert die Stadt Offenbach

-  die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage
-  die Auflage eines Investitionszuschussprogramms für die Städte und Kommunen
-  die Rücknahme der Kürzungen in den Investitionsprogrammen des Landes Hessen
-  die Rücknahme der Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich des Landes
   Hessen

Das Hess. Finanzministerium hat mit Schreiben vom 04.07.2003 geantwortet (siehe Anlage).

Anlage

Schreiben des Herrn Staatsminister Weimar

Vorschlag zur Neuordnung der Gemeindesteuern