Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2002

 

 

 

Neue Straßenbeleuchtung in der Schäferstraße - ganze Länge -
hier:   Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 f Ziff. 1 der
Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 350/02 vom 13.11.2002, DS I (A) 422

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Stv.-Fraktion REP wie folgt:

 

 

Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBI. l, S. 562), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 f Ziff. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird für den Umbau der Straßenbeleuchtung die Fahrbahn sowie die Gehwege incl. Parkflächen und Begleitgrün der Schäferstraße als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 08.01.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung: