Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2002
Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2003
Wirtschaftsplan 2003 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (EP 8)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 391/02 vom 5.12.2002, DS I (A) 434
Az: 000-0002-01/0058#0080/2002
Protokollnotiz: Anlage Blatt 5 wurde ausgetauscht.
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale
Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2003, der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 43.648 und den Erträgen in Höhe von T€ 41.671 mit einem negativen Betriebsergebnis von T€ 1.977 und einem daraus resultierenden bilanziellen Jahresverlust von T€ 1.977 abschließt und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen in Höhe von T€ 3.985, Kreditaufnahme von T€ 16.341, Kredittilgung von T€ 855, Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von T€ 430 , Entnahme aus Rückstellungen von T€ 10.000, einem Jahresverlust von T€ 1.977 und Investitionen von T€ 7.164 ausgeglichen abschließt und außerdem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von T€ 7.990 umfaßt, wird mit der
1.3 Finanzplanung
gemäß §5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2003 im
Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
T€ 16.341 festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2003 zur
rechtzeitigen Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf T€ 2.556 (TDM 5.000) festgesetzt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 08.01.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung