Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2002
Klage gegen die Betriebsgenehmigung nach § 6 LuftVG für den Flughafen Frankfurt Main wegen Änderung des Umfanges des Nachtschutzgebietes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 411/02 vom 18.12.2002, DS I (A) 437
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main erhebt Klage vor dem HessVGH gegen die
Änderung des Nachtschutzgebietes durch Bescheid des Hessischen Ministeriums
für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklunq vom 25.11.2002.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von maximal 3.000,00 € stehen unter der
Haushaltsstelle 02300.65530 im Haushaltsjahr 2003 und Folgejahre zur
Verfügung
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 08.01.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung: