Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2002

 

Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2003

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“

Kindertagesstättenentwicklungsplan (EP 4)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 373/02 vom 4.12.2002, DS I (A) 430
Az: 000-0002-01/0054#0077/2002
Ergänzungsantrag Jugendhilfeausschuss vom 26.11.2002, DS I (A) 430/1
Az: 000-0002-01/0054#0078/2002
Änderungsantrag zu DS I (A) 430/1 SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 12.12.2002, DS I (A) 430/1/1

DS I (A) 430, 430/1, 430/1/1

Beschlusslage

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der in der Anlage beigefügte Kindertagesstättenentwicklungsplan wird beschlossen.


Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten bzw. Beschlusslagen
vorzubereiten, damit der seit 01.04.1996 bestehende Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-
platz wohnortnah erfüllt
werden kann.

Hierbei sind vom Magistrat die in Kapitel VIII des Kindertagesstättenentwicklungsplanes
aufgeführten Vor
schläge zum quantitativen und qualitativen Ausbau des Kindertages-
stättenangebotes umzusetzen. Dies sind
insbesondere:

a)
die Erledigung der bereits eingeleiteten Prüfaufträge zu Um- bzw. Erweiterungsbauten
    vorhandener
städtischer Kindertagesstätten,
b)
die Realisierung der vom evangelischen Kirchengemeindeverband vorgesehenen
     Platzerweiterun
gen,
c)
der Bau einer neuen Kindertagesstätte in der Innenstadt sowie
d)
die Schaffung tatsächlich notwendiger Kindertagesstättenplätze bei der Umsetzung künftiger
    Bebau
ungsvorhaben.

Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Hess. Städtetag über eine
Investitionskostenbe
teiligung des Landes und Steigerung der Anteile an den Betriebskosten
vergleichbar derer anderer Bun
desländer durch das Land Hessen zu verhandeln.

Die Aufgabe der Integration wird im Hinblick auf den hohen Anteil von Migrantenkindern,
insbesondere bei dem öffentlichen Träger, verbunden mit Sprachförde
rung und
Fortbildungsmaßnahmen für das Personal, vorrangig weitergeführt.

Der Stadtverordnetenbeschluss l (A) 975 vom
23.05.1996, der als Versorgungsziel festlegt,
dass für
85% der Population der Rechtsanspruchskinder Plätze vorgehalten werden müssen, ist
aufgrund des verän
derten Kundenverhaltens zu überprüfen. Das Ergebnis ist der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Die zur Umsetzung der o. g. Maßnahmen erforderli­
chen Mittel sind im Rahmen eines
Nachtragshaushaltes für das Jahr 2003 der Stadtverordnetenversamm
lung zur
Beschlussfassung durch den Magistrat vor
zulegen.

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept mit Zeit- und Finanzierungsplan zur
Umsetzung der nachfolgenden aufgeführten Verbesserungen im qualitativen Bereich zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Dieses Konzept muss Aussagen über den Realisierungszeitraum der gewünschten Maßnahmen enthalten:
Zur qualitativen Verbesserung des vorhandenen und zukünftigen Angebotes an Kindergartenplätzen ist insbesondere
e) die Personalausstattung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach an den Durchschnitts­
   
wert der Ausstattung freier Träger anzupassen,
f) die damit gewonnene zusätzliche Personalausstattung auf Einrichtungen der Innenstadt mit ho­
   
hem Ausländeranteil und einer Gruppenstärke von 25 Kindern mit Priorität zur verteilen,
g) freien Trägern ein zusätzlicher Personalkostenzu
schuss zur Verfügung zu stellen, insoweit deren
    Ein
richtungen in den Regionen der Innenstadt liegen, einen Ausländeranteil von über 60%
    aufweisen und
einen Personalschlüssel unter dem Durchschnittswert aller freien Träger
    aufweisen. Die Erhöhung
des Zuschusses ist an die tatsächliche Aufstockung des Personals zu
     binden,
h) mittelfristig dafür Sorge zu tragen, dass die Grup­penstärke wieder auf das von der Stadtver­ 
   
ordnetenversammlung beschlossene Niveau von maximal 22 Kindern pro Gruppe
     zurückgefahren
werden kann,
i) mit Priorität die Gruppenstärke in Einrichtungen mit einer Belegung von über 50% kulturell nicht
  deut
scher Kinder auf 20 Plätze zu senken,
j) die bereits im Haushaltsplan 2002 etatisierten Mittel
für Maßnahmen der Sprachförderung auch
   in den folgenden Haushaltsjahren einzustellen, sofern seitens des Landes Hessen
   entsprechende Programm-Mittel als Cofinanzierung bereit gestellt
werden.

Der Magistrat wird beauftragt, beginnend mit dem Jahr 2003, in der Stadt Offenbach bis zu 285 neue Kita-Plätze für Kinder mit Rechtsanspruch zu schaffen. Dafür werden im Unterabschnitt 46400 des Vermögenshaushaltes Mittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro eingestellt. Die Schaffung der 285 Plätze geschieht durch folgende Maßnahmen:

Planung und Neubau einer Kindertagesstätte im Bereich der Innenstadt mit 125 Plätzen (5 Gruppen),

Einstellung der notwendigen Mittel zur Kofinanzierung der Investitionen des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes zur Schaffung von 60 zusätzlichen Plätzen in der Kinderbetreuungseinrichtung der Luthergemeinde,

ca. 100 Plätze durch An- und Umbau bestehender Einrichtungen.

Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 1,8 Mio. Euro.
Die notwendigen Haushaltsmittel für die Betriebskostenzuschüsse sind im Verwaltungshaushalt in den Unterabschnitten 45410 und 46420 in einem ggf. aufzustellenden Nachtragshaushalt 2003 oder im Haushalt 2004 einzustellen.
Der Kindertagesstättenentwicklungsplan ist fortzuschreiben.
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass die Bundesregierung 1,4 Mrd. Euro pro Jahr für die Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren bereitstellt.




Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, eine zuverlässige Investitions- und Betriebskostenbezuschussung über das jetzige Maß hinaus zur Verfügung zu stellen.

 


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 08.01.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung