Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.12.2002

Eing. Dat. 19.12.2002

 

Nr. 442

 


Haushaltsplan 2003 - Haushaltsbegleitantrag
Antrag FDP vom 19.12.2002, DS I(A) 442


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Offenbach strebt im Bereich der Kommunalwirtschaft eine stärkere Beteiligung privater Partner an. Der Magistrat wird deshalb beauftragt,

1. innerhalb der nächsten 6 Monate einen Privatisierungsplan mit den entsprechen­den Beschlussvorlagen in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, der

- das Privatisierungpotential städtischer Unternehmen bzw. der Unternehmen mit städtischer Beteiligung aufzeigt;

- einen konkreten Zeitplan für deren Privatisierung bzw. Teilprivatisierung enthält;

- die Modalitäten, insbesondere die der grundsätzlich vorzusehenden Ausschreibung, darstellt.

2. mit besonderer Priorität für folgende Bereiche Privatisierungsmodelle zu ent­wickeln bzw. die verstärkte Beteiligung privater Partner vorzubereiten:

- Verkehrsbetriebe
- Gebäudemanagement
- Abwasser
- Veranstaltungshäuser
- weitere ESO-Dienstleistungen
- Klinik

3. einen Lenkungsausschuss aus Magistrat, SOH und Fraktionen - eventuell auf Basis der bereits bestehenden „strategischen Arbeitsgruppe“ - einzurichten, der mit Fachleuten den Privatisierungsprozess begleitet und dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungs­ausschuss berichtet.

4. zur professionellen Abwicklung der Privatisierungsschritte eine in diesem Bereich erfahrene Unternehmensberatung heranzuziehen.


Begründung:

Für viele Bereiche wirtschaftlicher Betätigung, die früher oft unter dem weiten Begriff der Daseinsvorsorge ausschließlich den Kommunen vorbehalten waren, gelten heute europaweit andere Regeln: Derjenige soll die Leistungen für den Bürger erbringen, der dies im Wettbewerb am besten und am günstigsten vermag.

Auf diese Veränderung richten sich die Kommunen überall - unabhängig von der jeweiligen politischen Farbe - ein. Auch die Stadt Offenbach hat hier schon früh Prozesse eingeleitet: Die  Ausgliederung von Ämtern und die Umwandlung in Ei­genbetriebe oder Gesellschaften mit privatrechtlichen Strukturen wurden als Vorbe­reitungen auf neue Wirtschaftszweige unter Wettbewerbsbedingungen angesehen. Auch die Bildung der Holding - die von der antragstellenden Fraktion als Struktur positiv gesehen wird - erfolgte mit dem Ziel, Privatisierungsmöglichkeiten auszulo­ten und vorzubereiten.

Mittlerweile ist der Prozess vorangeschritten: In vielen Sektoren der Kommunalwirt­schaft gibt es routinierte Anbieter, die bereit sind, mit Kompetenz und Kapital ein­zusteigen. Für die Städte bringen Privatisierungen oder Teilprivatisierungen große Chancen. Werden diese korrekt unter Wettbewerbsbedingungen durchgeführt, be­deuten sie in vielen Fällen für die Kunden günstigere oder stabile Gebühren und für die Kommunen geringere Subventionen. Die Nutzung von Synergieeffekten größe­rer Einheiten, branchenbezogenes Fachwissen, unternehmerisches know how und Kapital können sich entfalten. Für die Kommunen kommt es darauf an, sich dieser Vorteile in der richtigen Weise zu bedienen.

Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion wäre auch im Klinikbereich ein pri­vater Partner wichtig. Nach der Bestandsaufnahme und Überwindung der aktuellen organisatorischen Probleme empfiehlt es sich für den Magistrat, diese Frage noch einmal zu überdenken.

Für die stark angespannte Stadtkasse könnten Privatisierungen übrigens auch über einmalige Einnahmen zu kurzfristigen Entlastungen beitragen. Dieser Aspekt sollte zwar nicht im Vordergrund stehen, da es um nachhaltige Strukturverbesserungen gehen muss. Ein hilfreicher Nebeneffekt ist dies aber dennoch.
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