Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 28.01.2003

Eing. Dat. 22.01.2003

 

Nr. 367/48

 

 

 

A 661 – Verkehrszählung durch das Landesamt für Straßenamt- und Verkehrswesen

hier: Antrag FDP vom 08.08.2002, DS I (A) 367
Änderungsantrag der CDU vom 15.08.2002, DS I (A) 367/1

Ergänzungsantrag der SPD, B´90/Die Grünen und FWG, DS I (A) 367/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.08.2002 beschlossen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den hessischen Verkehrsminister auf

1.  auch für den Verkehrsabschnitt der A 661 zwischen Kaiserlei und dem
Offenbacher Kreuz eine erneute Verkehrszählung durchzuführen

2. bei der Entscheidung über Lärmschutzmaßnahmen auch den Summenpegel zu
berücksichtigen, der sich aus der Summe unterschiedlicher Lärmfaktoren
(Luftverkehr, Stra
ßenverkehr etc.) ergibt und dazu geeignete Lärmmessungen
durchzuf
ühren.

3.  neben der Wiedereinführung des Tempolimits auf der A 661 vor allem passive
Schallschutzma
ßnahmen in die Wege zu leiten.

4. auch an der B 448 in Bieber Waldhof Verkehrszählungen durchzuführen,

5.  den Lärmschutzwall entlang der B 448 auf seine Lärmschutzwirkung hin zu
überprüfen sowie

6.  den Lärmschutzwall von seinem bisherigen Ende auf Höhe der Bebauung Bieber
Waldhof bis zur Br
ücke Würzburger Straße/ Lämmerspieler Weg zu verlängern.


Hierzu folgt das Schreiben vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:

 

Sehr geehrter Herr Wirsing,

für Ihr Schreiben vom 11.11.2002 an Herrn Minister Posch, möchte ich mich bedanken. Herr Posch hat mich gebeten Ihnen zu antworten.

In Ihrem Schreiben fordern Sie in einem 6-Punkte Katalog Lärmschutzmaßnahmen für den Bereich der A 661 zwischen Kaiserlei und dem Offenbacher Kreuz und an der B 448 in Bieber Waldhof.

Zu den einzelnen Punkten nehme ich wie folgt Stellung: Punkt 1:

Von einer erneuten Verkehrszählung wird abgesehen, da die benötigten DTV-Werte nur mit einer umfangreichen Erhebung zu ermitteln wären und die Veränderung der Verkehrszahlen nur einen vergleichbar geringen Einfluss auf die Pegelwerte hätten. Eine Verdoppelung des Verkehrs entspräche einer Erhöhung des Verkehrslärmes um 3 dB(A). Vor diesem Hintergrund wurden die aktuellen Verkehrszahlen des Jahres 2002 auf Grundlage der bundesweiten Verkehrszählung des Jahres 2000 hochgerechnet. Dies erscheint auch deshalb als ausreichend, da das Verkehrsaufkommen seitdem kaum zugenommen und der

Beurteilungspegel dadurch kaum Einfluss auf die Lärmsituation genommen hat.

Punkt 2:

Für die Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen besteht keine normative Regelung. Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraßen wird als freiwillige Leistung des Bundes auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen in Verbindung mit der vom früheren Bundesministerium für Verkehr eingeführten Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997 gewährt. Dabei ist die Bildung von Summenpegeln aus verschiedenen Lärmquellen ausgeschlossen. So kann bei der Beurteilung des Autobahnlärms der Fluglärm nicht in Ansatz gebracht werden. Denn die geltenden Vorschriften sehen die Berücksichtigung eines Summenpegels nicht vor. Dies hängt auch damit zusammen, dass Fluglärm und Straßenverkehrslärm (dieser ist trassengebunden) aufgrund völlig unterschiedlicher Berechnungsmethoden ermittelt werden, insofern nicht vergleichbar sind und von daher zueinander nicht in Beziehung gesetzt werden können.

Punkt 3:

Wie die Anfang des Jahres 2002 vorgenommene Überprüfung der Lärmsituation ergeben hat, liegen die berechneten Beurteilungspegel an dem nächsten zur Autobahn stehenden Gebäude in Höhe der Merianstraße, bei (aufgerundet) 64 dB(A) am Tage und 58 dB(A) in der Nacht, unterhalb der maßgeblichen im Bundeshaushalt geregelten Lärmsanierungsgrenzwerten. Daher kann die Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen an den baulichen Anlagen zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast nicht zugeagt werden.

Punkt 4-6:

Bei der B 448 handelt es sich im immissionsschutzrechtlichen Sinne um eine bestehende Bundesfernstraße. Der Lärmschutz kann somit auch an der B 448 lediglich nach den Kriterien der Lärmsanierung beurteilt werden. Danach können Lärmsanierungsmaßnahmen dann ergriffen werden, wenn die. berechneten Beurteilungspegel unter Zugrundelegung der vorhandenen Verkehrsbelastung nachfolgende Immissionsgrenzwerte überschreiten:

 

 

Tag

Nacht

an Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kl einsiedlungsgebieten

70 dB (A)

60 dB (A)

in Kerngebieten, Dorf gebieten, Mischgebieten

72 dB (A)

62 dB (A)

in Gewerbegebieten

75 dB (A)

65 dB (A)

 

Die von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung vorgenommene schalltechnische Berechnung für das im Bereich der Siedlung Waldhof relevante Wohngebäude hat unter Zugrundelegung einer DTV von 20.000 Kfz/24h auf der B 448 und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h für Pkw und 80 km/h für Lkw einen Beurteilungspegel von 59,8 dB(A) am Tage und 52,3 dB(A) in der Nacht ergeben. Damit werden die vorstehenden Lärmsanierungsgrenzwerte an den betroffenen baulichen Anlagen weit unterschritten, so dass

Lärmschutzmaßnahmen vom Land Hessen, das die Bundesfernstraßen im Auftrage des Bundes plant, baut und verwaltet, derzeit nicht realisiert werden können.

Im übrigen hat das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt bereits im Jahr 1992 Kontakt mit der Stadt Offenbach am Main in Bezug auf eine mögliche Verlängerung des Lärmschutzwalles von seinem bisherigen Ende in Höhe der Bebauung der Siedlung Waldhof bis zur Brücke Würzburger Straße/Lämmerspieler Weg aufgenommen. Obwohl hier eine Verpflichtung des Trägers der Straßenbaulast für Lärmschutz nicht besteht, war die Hessische Straßen- und

Verkehrsverwaltung bereit, die Stadt in ihrem Bemühen um einen besseren Lärmschutz für die Bewohner der Siedlung Waldhof zu unterstützen. Leider hat die Stadt Offenbach - nach ' Darstellung des örtlich zuständigen Amtes - bis heute diesen Vorschlag nicht aufgegriffen. Es bleibt der Stadt somit weiter unbenommen, die Lärmschutzlücke zu schließen und diesbezüglich eine Abstimmung mit dem ASV Frankfurt vorzunehmen.

Ich bedauere, dass ich Ihnen keine günstigere Mitteilung zukommen lassen konnte.