Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.04.2003
Eing. Dat. 03.04.2003
Nr. 482
Lärmschutz an der B 448
Antrag CDU vom 03.04.2003, DS I (A) 482
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wann und wie die Lärmschutzwand in Bieber-Waldhof zur B 448 hin von der derzeitigen Wohnbebauung bis zur Fußgängerbrücke in nördliche Richtung weitergebaut werden kann, bevor die Bebauung „Waldhof II“ erfolgt.
Begründung:
Im Zuge der Wohnbebauung in Bieber-Waldhof wurde eine Lärmschutzwand zur B 448 hin hergestellt, die jedoch direkt an der Wohnbebauung endet. Die Bewohner in diesem Bereich werden jedoch weiterhin von Lärm massiv beeinträchtigt, da die Lärmeinwirkung von der B 448 über das offene Feld weiter besteht. Auch die Anwohner der Seligenstädter Straße fühlen sich durch den Lärm der B 448 erheblich beeinträchtigt.
Bei der Bebauung des Gebietes „Waldhof II“ wird eine Lärmschutzwand notwendig. Da die Bebauung dieses Gebietes noch lange dauern wird, die Lärmbeeinträchtigung für die Bewohner des Waldhofes und der Seligenstädter Straße jedoch bereits besteht, möchte die antragstellende Fraktion erreichen, dass der Magistrat prüft und der Stadtverordnetenversammlung berichtet, wann und wie eine Lärmschutzeinrichtung an der B 448 bereits vor der Bebauung von „Waldhof II“ vorgenommen werden kann.