Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung II(A) Ausgegeben am 30.09.2003

Eing. Dat. 25.09.2003

 

Nr. 484/ 71

 

Dez.: I (Amt 18)

 

 

Hilfe zur Beratung über Gewaltschutzgesetz
Beschluss der Stv.-Versammlung vom 17.07.2003

hierzu Magistratsvorlage Nr. 298/03 vom 24.09.2003

 


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.07.2003 zu DS I (A) 484 nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und in welchem Umfang es seitens der Stadt die Möglichkeit gibt, die Beratungsstätigkeit zum neuen Gewaltschutzgesetz in Offenbach in geeigneter Art und Weise zu unterstützen".


Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

Ziel der Stadtverordnetenanfrage DS l (A) 484 „Hilfe zur Beratung über Gewaltschutz-gesetz" ist die Prüfung geeigneter Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Magistrates, um Betroffene, meist Frauen in Gewaltbeziehungen, bei der Inanspruchnahme ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Grundsätzlich ist die Gültigkeit des Gewaltschutzgesetz für alle Formen von häuslichen Lebensgemeinschaften unter Erwachsenen gegeben.

Mit der Unterstützung der Inanspruchnahme des Gewaltschutzgesetzes für Betroffene hat sich in der Stadt insbesondere der Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen" auseinandergesetzt. In der von der Frauenbeauftragten koordinierten Abstimmung der beteiligten Stellen, d.h. Polizei, Justiz, Soziale Dienste und Beratungsstellen, wurde deutlich, dass die rechtlichen Möglichkeiten der Wohnungswegweisung bzw.-Überlassung sowie Kontaktnäherungsverbote bislang nur von wenigen Frauen in der Stadt genutzt worden sind. In der Informationsschrift des Hessischen Justizministeriums wird auf die Zuständigkeit der Amtsgerichte verwiesen und die Möglichkeit der Hilfestellung durch die Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte bei der Antragstellung. Es besteht kein Anwaltszwang, die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe kann jedoch sinnvoll sein.

Die im Arbeitskreis zusammengeschlossenen Stellen sind übereinstimmend der Auffassung, dass sowohl die Komplexität der Problematik wie die des juristischen Verfahrens eine fundierte und nachhaltige Beratung und Begleitung der Betroffenen erfordern. Im Wissen um die Traumatisierungsfolgen jahrelanger Gewalterfahrungen muss Zielsetzung von Intervention sein, die jeweils passgenaue Form von Angebote gemeinsam mit den Opfern häuslicher Gewalt zu entwickeln; dies beinhaltet die Wirksamkeit über die Einzelmaßnahme hinaus im Sinne einer langfristigen und Erfolg versprechenden Lebensplanung ohne Gewalt. Diese die rechtliche Hilfe ergänzende Beratung und Unterstützung, die eine Wahrnehmung der eigenen Rechte in vielen Fällen erst ermöglicht, kann nicht von Amtsgerichten geleistet werden, ebenso wie die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten/-innen nicht die begleitende Unterstützung ersetzen kann.

Zur besseren Transparenz der vorhandenen Beratungsdienste in der Stadt wurde seitens der Frauenbeauftragten eine Abfrage über Beratungen über das Gewaltschutzgesetz gestartet. Einbezogen waren Jugendamt mit Allgemeinem Sozialen Dienst und Psychologischer Beratungsstelle, Caritas mit seinen zwei Beratungsstellen, Frauen helfen Frauen e.V., Pro Familia und Diakonisches Werk mit der Offenbacher Beratungsstelle. Das Ergebnis der Umfrage kann wie folgt zusammengefasst werden:

•  Alle Dienste sind über die rechtlichen Bestimmungen informiert, es besteht jedoch
    in Teilen Informationsbedarf insbesondere die praktische Umsetzung betreffend.
    Frauen helfen Frauen bearbeitet selber regelhaft Anfragen anderer Institutionen
    zum Themenkomplex häusliche Gewalt einschließlich Gewaltschutzgesetz. Das
    Jugendamt verweist insbesondere auf seine Beratungsverpflichtung im
    Zusammenhang mit Gewalt in Familien mit Kindern. Der umfassende Schutz für
    Kinder vor Gewalt schließt die Beratung auch erwachsener Gewaltopfer hinsichtlich
    ihrer Handlungsmöglichkeiten ein.
•   Bis auf Frauen helfen Frauen e.V. bieten alle Dienste keine gesonderte Beratung
    zum Thema häusliche Gewalt /  Gewaltschutzgesetz an, das Thema ist integrierter
    Bestandteil von Beratungen im Rahmen Trennung/Scheidung u.a. Anfragen. Daher
    können von den Beratungsdiensten einschließlich ASD keine genauen Zahlen
    genannt werden. Aus den Angaben von Pro Familia, Caritas und Frauen helfen
    Frauen sowie den Nachfragen im Frauenbüro direkt kann für das Jahr 2002 eine
    Beratungsanzahl von rund 200 Fällen häusliche Gewalt ermittelt werden. Lt.
    Auskunft des zuständigen Polizeikommissariats wurden im Jahr 2002 für Stadt und
    Kreis Offenbach 460 Delikte häusliche Gewalt zwischen Eheleuten bzw. ehelichen
    Lebensgemeinschaften mit Strafanzeigen bearbeitet. Dies entspricht einer
    Steigerung von 11 % gegenüber dem Vorjahr. Mit In-Kraft-Treten des
    Gewaltschutzgesetz zum 1.1.2002 werden weitere Steigerungen erwartet. Frauen
    helfen Frauen e.V. gibt an, dass in mehr als der Hälfte der Beratungsgespräche
    Informationen, wie Frauen ihre Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz durchsetzen
    können, nachgefragt werden. Vermehrt melden sich Frauen nach einem Einsatz
    der Polizei und der Informationen durch diese. Aus diesen Informationen und
    Daten wird deutlich, dass nur ein Teil der Betroffenen z.Zt. weitergehende Hilfen in
    Anspruch nimmt und der betroffene Personenkreis deutlich höher liegt. Dabei sind
    die Fälle ohne polizeiliches Eingreifen nicht ermittelt.
•  Je nach sachlicher Zuständigkeit ermöglichen alle Beratungsstellen und das
    Jugendamt Krisenintervention bei akuten Notfällen kurzfristig oder vorerst
    telefonisch. Im Jugendamt existiert bei Vorliegen der Zuständigkeit nach KJHG -
    insbesondere die Inobhutnahme von Minderjährigen betreffend – eine
    Rufbereitschaft über die Polizei rund um die Uhr. Eine analoge Einrichtung für Fälle
    häuslicher Gewalt z.B. in Form eines Krisentelefons, wie die Erfahrungen in Berlin
    zeigen, wären außerordentlich wünschenswert, ist aber mit den gegeben
    Ressourcen nicht zu bewältigen. Aufgrund der hohen Bereitschaft zu
    Flexibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können bei dringlicher
    Nachfrage Termine mit überschaubaren Wartezeiten von 1-2 Wochen vergeben
    werden. Selbst dies ist in Fällen akuter Misshandlung meist zu lang und alle Dienste
    verweisen darauf, dass sie aufgrund der gestiegenen Nachfragen im Bereich der
    sozialen Problemlagen an die Grenzen ihrer Kapazitäten stoßen. Aus den
    Erfahrungen von Österreich, wo mehrjährige Erfahrungen mit
    Gewaltschutzgesetzgebung bestehen, ist bekannt, dass innerhalb der
    Wegweisungsfrist ein Beratungsangebot notwendig ist, um den Kreislauf von
    Gewalt durchbrechen zu können. Diese beträgt nach dem §31 HSOG 14 Tage mit
    14tägiger Verlängerungsmöglichkeit, wenn noch keine richterliche Entscheidung
    getroffen wurde.
•  Die Beratungsdienste und das Jugendamt geben an, dass sie bei einem Bedarf an
    intensiver Begleitung an die auf Fragen der häuslichen Gewalt spezialisierte
    Beratungsstelle von Frauen helfen Frauen verweisen. Der Verein, der auch das
    Frauenhaus betreibt, kann mit den Zuschüssen der Stadt, die im Haushaltsjahr
    2003 9.000,- EUR betragen, und den Zuschüssen des Landes und der Stadt für
    das Frauenhaus, eine Kapazität von 4 Wochenstunden abdecken. Dies ist wie aus
    den o.g. Erläuterungen ersichtlich nicht bedarfsdeckend.
•  Vorschläge der Beratungsdienste zur Verbesserung der Offenbacher
    Beratunsangebote beziehen sich auf: verbesserte Informationen über die Angebote,
    Ermöglichung von längerfristigen Beratungen durch Bereitstellung von
    therapeutischen Hilfen, insbesondere auch für Männer, und generelle Bereitstellung
    von Ressourcen für qualifizierte Hilfen. Die generelle Zunahme psychosozialer
    Problemlagen führt zu einem Zuwachs an Anfragen, die mit den bestehenden
    Ressourcen bewältigt werden müssen und zudem mit der Unsicherheit über
    künftige Landesfinanzierungen belegt sind.

Die obigen Ausführungen machen deutlich, dass die Stadt Offenbach sowohl durch die unmittelbare Bereitstellung von Kapazitäten im Bereich des Jugendamtes und des Frauenbüros wie durch die Zuschüsse an Dritte (Caritas, Frauen helfen Frauen, Pro Familia) ihren Verpflichtungen nachkommt. Wünschenswert, aber z.Zt. finanziell nicht darstellbar, ist eine dem Bedarf an spezialisierten Diensten angemessene Ausstattung, die z.B. die Finanzierung einer ½ Personalstelle für die Beratungsstelle von Frauen helfen Frauen ermöglichen würde. Dies ist mittelfristig nur durch Umschichtung von Mitteln vorstellbar. Ziel ist ein dem Bedarf an Versorgung durch Schutz vor häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder entsprechendes Angebot.

Der notwendige Informationsbedarf wird durch die Herausgabe von Faltblättern und Broschüren, finanziert aus Mitteln des Frauenbüros und z.T. unterstützt vom Kreis Offenbach gedeckt. Gerade im Hinblick auf die Migrationspopulation in der Stadt ist dies erfahrungsgemäß nicht ausreichend. Hier ist eine kontinuierliche Information und fachliche Weiterbildung unter Einbeziehung der Migrationsdienste erforderlich. Ein erster Schritt wird eine für den Herbst 2003 geplante Veranstaltung „Häusliche Gewalt und das neue Gewaltschutzgesetz" sein, die von zwei in der Thematik tätigen Offenbacher Arbeitskreisen unter Federführung des Frauenbüros durchgeführt werden wird. Für den Oktober ist eine entsprechende Fachveranstaltung des Landespräventionsrates geplant, die sich ebenfalls an Multiplikatoren/innen wendet.

Von Bedeutung ist auch die bereits in Planung befindliche Integration der Informationen und Angebote im Rahmen des künftigen Internetportals des Konzern Stadt Offenbach. Hier ist ein Link zum Thema häusliche Gewalt vorgesehen und eine Verlinkung zu den freien Trägern mit entsprechen Angeboten. Insgesamt kommt der Öffentlichkeitsarbeit eine herausragende Rolle zu; in dem Kontext wird die Kooperation mit dem Kommunalen Präventionsrat aufgebaut, der hier ebenfalls unterstützend wirken kann.


Neben der regelhaften Informationen für Betroffene soll damit auch die bereits vorhandene Bereitschaft zu Spenden und Sponsoring am Leben gehalten und gestärkt werden. Diese wiederum ermöglicht den Trägern sozialer Hilfen in dem Handlungsfeld gezielte Maßnahmen wie z.B. Herausgabe von Broschüren, jedoch keine Finanzierung von Regelangeboten.

Der Magistrat ist sich seiner Verantwortung zur Verbesserung der Intervention von Hilfen bei häuslicher Gewalt bewusst und wird dem auch künftig Rechnung tragen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass eine bedarfsgerechte Versorgung in diesem Handlungsfeld jedoch nur in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen wahrgenommen werden kann.

Es wird empfohlen, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu bewerten und spätestens Ende 2004 erneut zu berichten.