Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2003

 

 

Neue Straßenbeleuchtung in der Wilhelmstraße von Bleichstraße bis Bismarckstraße
hier: Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 103/03 vom 23.04.2003, DS I (A) 488

Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung beschließt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP und gegen die Stimmen der REP wie folgt:

 


Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG)vom 17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBI. l, S. 434), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 f) Ziff.1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offen­bach am Main vom 22.08.2002 wird für den Umbau der Straßenbeleuchtung die Wilhelmstraße von Bleichstraße bis Bismarckstraße als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der bei­tragsfähigen Herstellungskosten.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 23.05.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung