Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2003

 

 

Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben gem. § 100 i.V.m. § 99 HGO für den Austausch von Rostmasten der Straßenbeleuchtung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 106/03 vom 23.04.2003, DS I (A) 490

Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Gemäß § 100 i.V.m. § 99 HGO werden bei
der Hh.-Stelle 67000.96250
    "Mastenaustausch
(global)" überplanmäßige Ausgaben in Höhe
   
von 50.000,- EUR bewilligt.

2.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch entsprechende
    Minderausgaben
bei der Haushaltsstelle 67000.96460 "Straßenbeleuchtung
    Laskastraße".

3.
Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushalt 2003
    vorzunehmen.



 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 23.05.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung