Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.05.2003

Eing. Dat. 14.05.2003

 

Nr. 482/1

 

Lärmschutz an der B 448
Änderungsantrag CDU vom 14.05.2003, DSI (A) 482/1


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1.
Der Lärmschutzwall entlang der B 448 wird bis zur Fußgängerbrücke in nördliche
    Richtung weitergebaut.

2. Der Magistrat wird beauftragt, mit den zuständigen Stellen des Landes Hessen
    und dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt dementsprechend die
    Verhandlungen wieder aufzunehmen.

3. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob für die Verlängerung
    des Lärmschutzwalles die am Ende der B 448 gelagerten Bodenaushübe
    verwendet werden können.

4. Der Magistrat wird weiter beauftragt, über den Fortgang gemäß vorgenannten
    Ziffern binnen drei Monaten ab Beschlussfassung zu berichten.

Begründung:

 

Im Zuge der Wohnbebauung in Bieber-Waldhof wurde ein Lärmschutzwall zur B 448 hin hergestellt, der jedoch direkt an der Wohnbebauung endet. Durch die Lärmemissionen der B 448, die sich über das offene Feld weiterverstreuen, fühlen sich auch die Anwohner der Seligenstädter Straße belästigt.

 

Bei der Bebauung des Gebietes Waldhof II wird die Verlängerung des Lärmschutzwalles selbstverständlich benötigt, die antragstellende Fraktion meint daher, dass bereits jetzt mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

Dies gilt um so mehr, als dass aufgrund eines Stadtverordnetenbeschlusses vom 22.08.2002 zu I (A) 367/1 und I (A) 367/2 – umgedruckt unter II (A) 367/48 – berichtet wurde,

„dass das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt bereits im Jahr 1992 Kontakt mit der Stadt Offenbach am Main in Bezug auf eine mögliche Verlängerung des Lärmschutzwalles von seinem bisherigen Ende in Höhe der Bebauung der Siedlung Waldhof bis zur Brücke Würzburger Straße / Lämmerspieler Weg aufgenommen hat. Obwohl hier eine Verpflichtung des Trägers der Straßenbaulast für Lärmschutz nicht besteht, war die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung bereit, die Stadt in ihrem Bemühen um einen besseren Lärmschutz für die Bewohner der Siedlung Waldhof zu unterstützen. Leider hat die Stadt Offenbach – nach Darstellung des örtlich zuständigen Amtes – bis heute diesen Vorschlag nicht aufgegriffen. Es bleibt der Stadt somit weiter unbenommen, die Lärmschutzlücke zu schließen und diesbezüglich eine Abstimmung mit dem ASV Frankfurt vorzunehmen.“

 

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen; der Magistrat sollte daher die entsprechenden Verhandlungen wieder aufnehmen.

 

Weiter erscheint es der antragstellenden Fraktion als sinnvoll und logisch, dass die am Ende der B 448 seit vielen Jahren liegenden Erdaushübe aus dem S-Bahn-Bau für die Verlängerung des Lärmschutzwalles eingesetzt werden.