Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2003
Kontrolle der Einhaltung geltender Nachtflugbeschränkungen
Antrag FDP vom 08.05.2003, DS I (A) 498
Änderungsantrag CDU vom 21.05.2003, DS I (A) 498/1
Beschlusslage:
DS I (A) 498, 498/1
Die Stv.-Versammlung beschließt unter Berücksichtigung des Beschlusses zur
DS I (A) 498/1 einstimmig wie folgt:
1.Der Magistrat wird gebeten, bei der Luftverkehrsbehörde des Landes Hessen
darauf zu drängen, dass die Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkungen
wirksamer kontrolliert wird.
Der Magistrat möge ferner versuchen, bei der Luftverkehrsbehörde zu erfahren,
- wie viele Landungen es seit dem 16.07.1991 - seit Geltung des einschlägigen
Bescheides - zwischen 0 Uhr und 5 Uhr gegeben hat und welche Luftverkehrslinien
gelandet sind;
- wie viele Landungen es seit dem 16.07.1991 in der Zeit von 1 - 4 Uhr durch
privilegierte Verkehrslinien gegeben hat;
- wie viele Starts- und Landungen während der Nachtflugbeschränkungen durch Ad-
Hoc-Charter oder Übungs- und Trainingsflügen stattgefunden haben;
- wie die Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen bisher kontrolliert wird und welche
Folgen Verstöße haben?
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 498/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
In Ziffer 1. – zweiter und dritter Spiegelstrich – wird die Jahreszahl „1999“ durch die Jahreszahl „1991“ ersetzt.
DS I (A) 498
Abstimmung siehe Beschlusslage DS I (A) 498. 498/1
1.Der Magistrat wird gebeten, bei der Luftverkehrsbehörde des Landes Hessen
darauf zu drängen, dass die Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkungen
wirksamer kontrolliert wird.
Der Magistrat möge ferner versuchen, bei der Luftverkehrsbehörde zu erfahren,
- wie viele Landungen es seit dem 16.07.1999 - seit Geltung des einschlägigen
Bescheides - zwischen 0 Uhr und 5 Uhr gegeben hat und welche Luftverkehrslinien
gelandet sind;
- wie viele Landungen es seit dem 16.07.1999 in der Zeit von 1 - 4 Uhr durch
privilegierte Verkehrslinien gegeben hat;
- wie viele Starts- und Landungen während der Nachtflugbeschränkungen durch Ad-
Hoc-Charter oder Übungs- und Trainingsflügen stattgefunden haben;
- wie die Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen bisher kontrolliert wird und welche
Folgen Verstöße haben?
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 23.05.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung