Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.05.2003

Eing. Dat. 21.05.2003

 

Nr. 482/2

 


Lärmschutz an der B 448
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 20.05.2003,
DS I (A) 482/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung auf, für das Teilstück der B 448 zwischen Offenbach-Bieber und Obertshausen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h einzuführen und die Einhaltung in unregelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen.

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Kosten für einen Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand auf diesem Abschnitt wären.

Begründung:

Aus dem Bericht des Magistrats – II (A) 367/48 – geht hervor, dass die Verlängerung des Lärmschutzwalls an der B448 aufgrund der damit verbundenen Kosten derzeit wohl nicht zu realisieren ist. Um den lärmgeplagten Anwohnern trotzdem zu helfen, sollten stattdessen kurzfristige Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Daher sollte ein Tempolimit auf der B448 zwischen Bieber und Obertshausen von der hessischen Landesregierung eingeführt werden.