Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2003

 

Lärmschutz an der B 448
Antrag CDU vom 03.04.2003, DS I (A) 482
Änderungsantrag CDU vom 14.05.2003, DSI (A) 482/1
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 20.05.2003,
DS I (A) 482/2

Beschlusslage: DS I (A) 482/2

Die Stv.-Versammlung beschließt wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung auf, für das Teilstück der B 448 zwischen Offenbach-Bieber und Obertshausen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h einzuführen und die Einhaltung in unregelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen.

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Kosten für einen Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand auf diesem Abschnitt wären.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 482/2

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung auf, für das Teilstück der B 448 zwischen Offenbach-Bieber und Obertshausen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h einzuführen und die Einhaltung in unregelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen.

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Kosten für einen Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand auf diesem Abschnitt wären.


DS I (A) 482/1

Durch Annahme der DS I (A) 482/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgend
DS I (A) 482/1

1. Der Lärmschutzwall entlang der B 448 wird bis zur Fußgängerbrücke in nördliche
    Richtung weitergebaut.

2. Der Magistrat wird beauftragt, mit den zuständigen Stellen des Landes Hessen
    und dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt dementsprechend die
    Verhandlungen wieder aufzunehmen.

3. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob für die Verlängerung
    des Lärmschutzwalles die am Ende der B 448 gelagerten Bodenaushübe
    verwendet werden können.

4. Der Magistrat wird weiter beauftragt, über den Fortgang gemäß vorgenannten
    Ziffern binnen drei Monaten ab Beschlussfassung zu berichten.




DS I (A) 482

Durch Annahme der DS I (A) 482/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgend DS I (A) 482

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wann und wie die Lärmschutzwand in Bieber-Waldhof zur B 448 hin von der derzeitigen Wohnbebauung bis zur Fußgängerbrücke in nördliche Richtung weitergebaut werden kann, bevor die Bebauung „Waldhof II“ erfolgt.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 23.05.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung