Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2003
Sicherheitsgefährdung durch die Nord-West-Bahn
Dringlichkeitsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FWG, FDP und PDS vom 21.05.2003, DS I (A) 502
Änderungsantrag CDU vom 22.05.2003, DS I (A) 502/1
Beschlusslage:
DS I (A) 502
Die Stv.-Versammlung beschließt auf Vorschlag von Herrn Stv. Al-Wazir (B´90/Die Grünen) mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische
Landesregierung auf, die Gutachten zu den Sicherheitsrisiken einer Nord-West-Bahn
durch TICONA den vom Flughafenausbau betroffenen Kommunen sofort vorzulegen.
2. Sollte sich im Gutachten herausstellen, dass beim Bau einer Nord-West-Bahn
Sicherheitsrisiken für den Flugverkehr durch die Existenz des TICONA-Werkes oder
für den Betrieb des TICONA-Werkes ausgehen, sind die Genehmigungsverfahren für
diese Bahn unverzüglich zu stoppen.
3. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen den Bau einer Landebahn im
Schwanheimer Wald aus.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 502/1
Der Änderungsantrag zu Punkt 2 der DS I (A) 502 wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der DS I (A) 502/1 nachgesehen werden.
DS I (A) 502
Abstimmung siehe Beschlusslage DS I (A) 502
1. Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische
Landesregierung auf, die Gutachten zu den Sicherheitsrisiken einer Nord-West-Bahn
durch TICONA den vom Flughafenausbau betroffenen Kommunen sofort vorzulegen.
2. Sollte sich im Gutachten herausstellen, dass beim Bau einer Nord-West-Bahn
Sicherheitsrisiken für den Flugverkehr durch die Existenz des TICONA-Werkes
ausgehen, sind die Genehmigungsverfahren für diese Bahn unverzüglich zu stoppen.
3. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen den Bau einer Landebahn im
Schwanheimer Wald aus.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 23.05.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung