Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2003

 

 

Neue Straßenbeleuchtung in der Hermann-Steinhäuser-Straße von Austraße bis Arthur-Zitscher-Straße, hier: Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 182/03 vom 2.7.2003, DS I (A) 521
Az: 000-0002-01/0159#0218/2003

Beschlusslage:

 

Die Stv.-Versammlung beschließt bei Stimmenthaltung der Stv.-Fraktion FDP wie folgt:

 

Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBI. l, S. 434), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 f) Ziff. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird für den Umbau der Straßenbeleuchtung die Hermann-Steinhäuser-Straße von der Austraße bis Arthur-Zitscher-Straße als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.

 



 

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 21.07.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung