Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2003
Bebauungsplan Nr. 617 A (Offenbach-Süd - südlicher Buchhügel / KGV Odenwaldring)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 184/03 vom 2.7.2003, DS I (A) 522
Az: 000-0002-01/0160#0219/2003
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Behandlung von Anregungen
Die zu dem am 22.08.2002 gebilligten und vom 06.01.2003 bis einschließlich 05.02.2003 offengelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 617 A in der Fassung vom 31.07.2002 vorgebrachten Anregungen folgender Träger
1.1 Untere Denkmalschutzbehörde (Anlage 3.1),
1.2 Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft (Anlage 3.2),
1.3 Staatliches Amt für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (Anlage 3.3),
1.4 Regierungspräsidium Darmstadt (Anlage 3.4)
werden berücksichtigt.
2. Billigung des geänderten Planentwurfs
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 617 A (Offenbach-Süd - südlicher Buchhügel / KGV Odenwaldring) und die dazugehörige Begründung (siehe Anlage 2) - beide in der Fassung vom 25.06.2003 - werden zum Zweck der erneuten öffentlichen Auslegung gebilligt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 21.07.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung