Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2003
Bebauungsplan Nr. 581 B (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 581, Berliner Straße, Platz der Deutschen Einheit)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 185/03 vom 2.7.2003, DS I (A) 523
Az: 000-0002-01/0161#0220/2003
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Behandlung von Bedenken
Die gegen den am 20.02.2003 gebilligten und vom 11.03.2003 bis einschließlich 10.04.2003 offengelegten Entwurf des Bebauungsplanes 581 B (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 581, Berliner Straße, Platz der Deutschen Einheit) in der Fassung vom 11.12.2002 vorgebrachten Bedenken des Herrn Georg von Rosenthal (Anlage 5) bleiben unberücksichtigt.
2. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan 581 B (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 581, Berliner Straße, Platz der Deutschen Einheit) in der Fassung vom 11.12.2002 wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.
3. Begründung zum Bebauungsplan
Die Begründung in der Fassung vom 11.12.2002 wird dem Bebauungsplan gemäß § 9 Absatz 8 BauGB beigefügt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 21.07.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung