Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2003

 

 

Nachtragswirtschaftsplan 2003 des Klinikums Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 193/03 vom 2.7.2003, DS I (A) 526
Az: 000-0002-01/0164#0223/2003

Beschlusslage:

 

Die Stv.-Versammlung beschließt bei Stimmenthaltung der Republikaner wie folgt:

 

1.         Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2003
           zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden
           dürfen, wird von 23.008.134 EUR auf 26 Mio. EUR festgesetzt.

2.         Die Abwicklung des Nachtragswirtschaftsplanes 2003 des Klinikums
           Offenbach erfolgt entsprechend § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung vom
           1.April 1981, in der Fassung vom 20. November 1991  (Gesetz-
           und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil   l  -  9.   Dezember  1991  -
           354  ff)  in Verbindung mit den §§  14 und  15 der Betriebssatzung für
           des Klinikums Offenbach vom 19.12.2001  in der jeweils gültigen
           Fassung.

3.         Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im   Wirtschaftsjahr 2003 im
           Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, bleibt
           unverändert, wie in der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002
           beschlossen, bei 7.387.000,--€.

4.         Der Verlust aus dem Erfolgsplan des Nachtragswirtschaftsplanes 2003 ist
           auf neue Rechnung des Klinikums Offenbach vorzutragen.

5.         Die im Wirtschaftsplan und in der Stellenübersicht ausgewiesene Stelle für
           den Leitenden Arzt (Chefarzt) der Chirurgischen Klinik III als Stelle der
           Vergütungsgruppe BAT- I wird in eine Stelle mit Sondervertrag umgewandelt.

 



 

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 21.07.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung