Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2003
Regionalreform für das Rhein-Main-Gebiet
Antrag FDP vom 3.7.2003, DS I (A) 518
Az: 000-0002-01/0156#0215/2003
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 17.07.2003,
DS I (A) 518/1
Az: 000-0002/0156#0233/2003
Ergänzungsantrag FDP vom 17.07.2003, DS I (A) 518/1/1
Az: 000-0002-01/0156#0235/2003
Beschlusslage:
DS I (A) 518, 518/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Bemühungen des
Oberbürgermeisters, eine neue politische Struktur für das Rhein-Main-Gebiet zu
entwickeln.
2. Um den Prozess zu forcieren, wird der Magistrat gebeten,
- in den derzeit existierenden Regionalgremien dafür einzutreten, konkrete Vorschläge
für eine Neustrukturierung des Verwaltungsaufbaues des Landes zu formulieren bzw.
weiter zu entwickeln, welche mittelfristig die Abschaffung des derzeitigen
Ballungsraumgesetzes und den Aufbau einer dreistufigen Landesverwaltung,
bestehend aus Land, Regionalkreis und Kommune, vorsehen.
- in diesem Zusammenhang konkrete Vorschläge zu erarbeiten und zur Diskussion zu
stellen, welche Aufgaben künftig auf die Regionalebene übertragen werden könnten,
ohne Erhalt bzw. Ausbau der vorhandenen hohen sozial- und umweltpolitischen
Standards Offenbachs zu beeinträchtigen.
- bei der Landesregierung dafür einzutreten, die bisherige Untätigkeit in der Frage der
Schaffung einer zeitgemäßen regionalen Infrastruktur zu beenden und sich der
Aufgabe einer erforderlichen politischen Umstrukturierung des Rhein-Main-Gebietes
nicht länger zu verschließen.
- die Landesregierung aufzufordern, dem Hessischen Landtag umgehend einen neuen
Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Entwicklung der Rhein‑Main‑Region entlang ihrer
West‑Ost‑Ausdehnung von Wiesbaden bis Seligenstadt nach den spezifischen
Anforderungen der Region zulässt und regelt.
- die Bedeutung einer Regionalreform durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für alle
Bürger verständlich darzustellen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 518/1/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die DS I (A) 518/1 mit nachfolgendem Spiegelstrich zu ergänzen:
- in den derzeit existierenden Regionalgremien und bei der Landesregierung eine
Mediation mit allen Beteiligten anzuregen, um die Gesetzgebung vorzubereiten
DS I (A) 518/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Im Ursprungsantrag sind unter Punkt 2 die ersten beiden Spiegelstriche durch folgenden Text zu ersetzen:
- in den derzeit existierenden Regionalgremien dafür einzutreten, konkrete Vorschläge
für eine Neustrukturierung des Verwaltungsaufbaues des Landes zu formulieren bzw.
weiter zu entwickeln, welche mittelfristig die Abschaffung des derzeitigen
Ballungsraumgesetzes und den Aufbau einer dreistufigen Landesverwaltung,
bestehend aus Land, Regionalkreis und Kommune, vorsehen.
- in diesem Zusammenhang konkrete Vorschläge zu erarbeiten und zur Diskussion zu
stellen, welche Aufgaben künftig auf die Regionalebene übertragen werden könnten,
ohne Erhalt bzw. Ausbau der vorhandenen hohen sozial- und umweltpolitischen
Standards Offenbachs zu beeinträchtigen.
- bei der Landesregierung dafür einzutreten, die bisherige Untätigkeit in der Frage der
Schaffung einer zeitgemäßen regionalen Infrastruktur zu beenden und sich der
Aufgabe einer erforderlichen politischen Umstrukturierung des Rhein-Main-Gebietes
nicht länger zu verschließen.
- die Landesregierung aufzufordern, dem Hessischen Landtag umgehend einen neuen
Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Entwicklung der Rhein‑Main‑Region entlang ihrer
West‑Ost‑Ausdehnung von Wiesbaden bis Seligenstadt nach den spezifischen
Anforderungen der Region zulässt und regelt.
Der dritte Spiegelstrich des Ursprungsantrages bleibt als fünfter Absatz unter Punkt 2 erhalten.
DS I (A) 518
Durch Annahme von DS I (A) 518/1 entfällt die Abstimmung über DS I (A) 518.
1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Bemühungen des
Oberbürgermeisters, eine neue politische Struktur für das Rhein-Main-Gebiet zu
entwickeln.
2. Um den Prozess zu forcieren, wird der Magistrat gebeten,
- konkrete Vorschläge zu erarbeiten und zur Diskussion zu stellen, welche Aufgaben künftig
auf Regionalebene erfüllt werden könnten und welche Institutionen zur Aufgabenerfüllung
geeignet wären
- in den derzeit existierenden Regionalgremien und bei der Landesregierung eine Mediation
mit allen Beteiligten anzuregen, um die Gesetzgebung vorzubereiten
- die Bedeutung einer Regionalreform durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für alle
Bürger verständlich darzustellen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 18.07.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung