Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2003
9. Vorkaufsrechte
Antrag der CDU vom 22.07.2003, DS I (A) 531
Az: 000-0002-01/0171#0239/2003
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit ab:
1. Von der generellen Praxis, bei einem Verkauf städtischer Grundstücke
regelmäßig ein Vorkaufsrecht zu vereinbaren, wird zukünftig abgesehen.
2. Soweit bisher Vorkaufsrechte vereinbart sind und nicht erkennbar ist, dass
diese tatsächlich einmal ausgenutzt werden sollten, wird bei gegebenem Anlass
auf dieses Recht verzichtet und die Löschung im Grundbuch bewilligt.
Offenbach a.M., den 12.09.2003
Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung