Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2003

 

18.      Hess. Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS), Neubau einer Kindertagesstätte Mathildenschule (Nebengebäude), Mathildenstraße 3, 63065 Offenbach a.M.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 251/03 vom 27.8.2003, DS I (A) 540
Az: 000-0002-01/0182#0250/2003
Änderungsantrag CDU vom 3.9.2003, DS I (A) 540/1
Az: 000-0002-01/0182#0255/2003
Ergänzungsantrag SPD, B’90/Die Grünen und FWG vom 11.09.2003, DS I (A) 540/2

Beschlusslage:

DS I (A) 540, 540/2

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit:

 

1. Dem Neubau einer Kindertagesstätte Mathildenschule (Nebengebäude),
    Mathildenstraße 3, 63065 Offenbach a.M., nach der von der Gesellschaft für
    Bauplanungs- und Ingenieurleistungen mbH, Dipl.-lng Dey+Vieweg,
    Dietzenbach, in Zusammenarbeit mit der EEG erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 2.150.000,- €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und zunächst wie folgt bereitgestellt:

 

    Hh.-Stelle 46400.94000 „Umsetzung Kindestagesstättenentwicklungsplan"

 

    Hh.-Plan 2003:          1.075.000,-€

 

    Hh.-Stelle 61500.94050

 

    „Umsetzung HEGISS"

 

    Hh.-Plan 2003:          660.000,- €

 

    Hh.-Plan 2004:          415.000.-€

    Mittel insgesamt:       2.150.000.-€

    zum Zwecke der Beauftragung ist im Hh.-Plan 2003 bei der Hh.-Stelle 61500.94050 „
    Umsetzung HEGISS" eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 415.000,- €
    vorhanden.

 

3. Die bereitgestellten Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2003 bzw. Hh.-Plan 2004
    auf die Hh.-Stelle 61500.9neu1 „Umsetzung HEGISS,  Neubau Kita Mathildenschule"
    umzusetzen.
    Diese Hh.-Stelle ist somit wie folgt auszustatten:
    Nachtragshaushalt 2003 (Mittel) 1.735.000,- €
    Nachtragshaushalt 2003 (VE)        415.000,- €
    Haushaltsplan 2004 (Mittel)           415.000,- €

 

    Die Umsetzung erfolgt durch entsprechende Reduzierung der unter Ziffer 2 genannten
    Hh.-Stellen in entsprechender Höhe.

 

4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

    Landeszuschüsse HEGISS:  ca. 1.075.000,-€
    Kreditmarktmittel                   ca. 1.075.000.-€

    Gesamt                                       2.150.000.-€


5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des
    Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.

 

Der Magistrat wird beauftragt, parallel zum Neubau der Kindertagesstätte der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept vorzulegen, wie die pädagogische Verknüpfung der neuen Kindertagesstätte mit der Mathildenschule sichergestellt und gestaltet werden kann.
Dabei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

- die Kooperation der Lehrkräfte an der Mathildenschule mit den Erzieherinnen
  und Erziehern an der Kindertagesstätte

- eine gemeinsame Elternarbeit im Stadtteil

- die Zusammenarbeit von Schule und Kindertagesstätte mit Einrichtungen der
   außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit

 
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 540/1

Herr Stv. Hamman (CDU) ändert im Namen seiner Fraktion den Antrag DS I (A) 540/1:

 

Die Stv.-Versammlung lehnt die DS I (A) 540/1 in der geänderten Version mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 


1. Der Magistrat wird beauftragt, zum Neubau einer Kindertagesstätte Mathildenschule
    (Nebengebäude), Mathildenstr. 3, 63065 Offenbach a.M., eine öffentliche Ausschreibung bis
    zum 01.12.2003 vorzunehmen.

2. Aus der Haushaltsstelle 46400.94000 „Umsetzung Kindertagesstätten-
    entwicklungsplan“ wird ein noch zu verhandelnder Zuschuss der Stadt Offenbach
    an einen Investor verwandt. Darüber hinaus werden die
    Haushaltsmittel ausschließlich für den Ausbau und den Umbau der vorhandenen
    Kindertagesstätten des EKO in Offenbach verwandt.

3. Zur Kapazitätserweiterung der Kindergartenplätze des EKO wird der
    Doppelbelegungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Juni 1995
    umgesetzt.

Ursprüngliche Fassung:

1. Der Neubau einer Kindertagesstätte Mathildenschule (Nebengebäude), Mathildenstraße 3,
    63065 Offenbach a.M., wird an die K & S Unternehmensgruppe Dr. Krantz Sozialbau und
    Betreuung GmbH & Co.KG mit Sitz in 27367 Sottrum und der Betrieb wird an den
    gemeinnützigen Verein für Mensch und Umwelt e.V. „Corona“, mit Sitz in 04886
    Großtreben vergeben.

2. Aus der Haushaltsstelle 46400.94000 „Umsetzung Kindertagesstätten-
    entwicklungsplan“ wird ein noch zu verhandelnder Zuschuss der Stadt Offenbach
    an den Investor Dr. Krantz Sozialbau verwandt. Darüber hinaus werden die
    Haushaltsmittel ausschließlich für den Ausbau und den Umbau der vorhandenen
    Kindertagesstätten des EKO in Offenbach verwandt.

3. Zur Kapazitätserweiterung der Kindergartenplätze des EKO wird der
    Doppelbelegungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Juni 1995
    umgesetzt.

DS I (A) 540/2

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit:

 

Der Magistrat wird beauftragt, parallel zum Neubau der Kindertagesstätte der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept vorzulegen, wie die pädagogische Verknüpfung der neuen Kindertagesstätte mit der Mathildenschule sichergestellt und gestaltet werden kann.
Dabei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

- die Kooperation der Lehrkräfte an der Mathildenschule mit den Erzieherinnen und
   Erziehern an der Kindertagesstätte

- eine gemeinsame Elternarbeit im Stadtteil

- die Zusammenarbeit von Schule und Kindertagesstätte mit Einrichtungen der
   außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit

 

DS I (A) 540

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit:

 

1. Dem Neubau einer Kindertagesstätte Mathildenschule (Nebengebäude),
    Mathildenstraße 3, 63065 Offenbach a.M., nach der von der Gesellschaft für
    Bauplanungs- und Ingenieurleistungen mbH, Dipl.-lng Dey+Vieweg,
    Dietzenbach, in Zusammenarbeit mit der EEG erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 2.150.000,- €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und zunächst wie folgt bereitgestellt:

 

    Hh.-Stelle 46400.94000 „Umsetzung Kindestagesstättenentwicklungsplan"

 

    Hh.-Plan 2003:            1.075.000,-€

 

    Hh.-Stelle 61500.94050

 

    „Umsetzung HEGISS"

 

    Hh.-Plan 2003:            660.000,- €

 

    Hh.-Plan 2004:            415.000.-€

    Mittel insgesamt:         2.150.000.-€

    zum Zwecke der Beauftragung ist im Hh.-Plan 2003 bei der Hh.-Stelle 61500.94050 „
    Umsetzung HEGISS" eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 415.000,- € vorhanden.

 

3. Die bereitgestellten Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2003 bzw. Hh.-Plan 2004
    auf die Hh.-Stelle 61500.9neu1 „Umsetzung HEGISS,  Neubau Kita Mathildenschule"
    umzusetzen.
    Diese Hh.-Stelle ist somit wie folgt auszustatten:
    Nachtragshaushalt 2003 (Mittel) 1.735.000,- €
    Nachtragshaushalt 2003 (VE)        415.000,- €
    Haushaltsplan 2004 (Mittel)           415.000,- €

 

    Die Umsetzung erfolgt durch entsprechende Reduzierung der unter Ziffer 2 genannten
    Hh.-Stellen in entsprechender Höhe.

 

4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

    Landeszuschüsse HEGISS:  ca. 1.075.000,-€
    Kreditmarktmittel                   ca. 1.075.000.-€

    Gesamt                                       2.150.000.-€


5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des
    Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.

 

 

 

 


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 12.09.2003

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung