Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09.10.2003

 

 

 

11.      Ganztägig arbeitende Schulen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 281/03 vom 10.9.2003, DS I (A) 548
Az: 000-0002-01/0190#0265/2003
Änderungsantrag CDU vom 08.10.2003, DS I (A) 548/1
Az: 000-0002-01/0190#0283/2003
Ergänzungsantrag PDS vom 09.10.2003, DS I (A) 548/2
Az: 000-0002-01/0190#0285/2003

Beschlusslage:

DS I (A) 548/2, DS I (A) 548

Dritte Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil l „Allgemein bildende Schulen" gemäß § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz

 

Zweite Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil II „Son-derpädagogische Förderung" gemäß § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz

 

Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz

 

Förder-/Eigenmittel

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der dritten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil l
    „Allgemein bildende Schulen" wird zugestimmt (Anlage 1).

 

2. Der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil II
    „Sonderpädagogische Förderung" wird zugestimmt (Anlage 2).

 

3. Neben den bereits beschlossenen Schulorganisationsänderungen
    (Ganztagsangebote an drei Nachmittagen bzw. in offener Konzeption:
    Schillerschule, Edith-Stein-Schule, Geschwister-Scholl-Schule und
    Mathildenschule)
werden die Organisationsformen der nachstehend
    aufgeführten Schulen wie folgt erweitert.













Kooperative Ganztagsschule mit offener Konzeption

Schule

Schulform

ab Schuljahr

Bachschule

Haupt- und Realschule mit Förderstufe

2004 ff.

Ernst-Reuter-Schule

Grund-, Haupt- u. Realschule mit Förderstufe

2004 ff.

Leibnizschule

Gymnasium

2004 ff.

Albert-Schweitzer-Schule

Gymnasium

2004 ff.

Eichendorffschule

Grundschule

2004 ff.

Anne-Frank-Schule

Grundschule

2004 ff.

Goetheschule

Grundschule

2004 ff.

Ludwig-Dern-Schule

Sonderschule

2004 ff.


Kooperative Ganztagsschule mit gebundener Konzeption

Schule

Schulform

ab Schuljahr

Schillerschule

Integrierte Gesamtschule

2004 ff.

Erich Kästner-Schule

Sonderschule

2004 ff.


4. Die erforderlichen Zustimmungen des Kultusministeriums gem. § 145
    Abs. 6 und gem. § 146 Hessisches Schulgesetz sind einzuholen.

5. Beim Hessischen Kultusministerium sind für bereits anerkannte
    ganztägig arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig
    durch Landesentscheid ein solcher Status zuerkannt wird,
    Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Be-
    treuung" (IZBB) zu beantragen und bei Haushaltsstelle 20000.36000 wie folgt zu
    veranschlagen:

    2003        480.000 Euro
    2004     2.000.000 Euro
    2005     2.000.000 Euro
    2006     2.000.000 Euro
    2007     2.000.000 Euro

6. Die Stadt Offenbach a. M. verpflichtet sich, einen Eigenanteil von
    mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben der beantragten
    Projekte zu übernehmen und die Investitionen innerhalb der
    vorgegebenen Frist bis spätestens 31.12.2008 durchzuführen.

    Bei Haushaltsstelle 20000.93610 werden die Maßnahmekosten wie folgt veran-
    schlagt:



    2003        600.000 Euro
    2004     2.500.000 Euro
    2005     2.250.000 Euro
    2006     2.250.000 Euro
    2007     2.250.000 Euro

    Es ist beabsichtigt, auch in 2008 ff weitere Haushaltsmittel bereitzustellen.

7. Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen
    Genehmigungen und Zuwendungsbescheide des Landes Hessen vorliegen.
    Der Haushaltsplan 2004, das Investitionsprogramm und der
    Nachtragshaushaltsplan 2003 sind entsprechend anzupassen.

Die Stadtverordnetenversammlung ersucht das Land Hessen, Offenbach bei der Verteilung der freien Mittel für die Einrichtung von Ganztagsschulen im besonderen Maße zu berücksichtigen. Von den 25% der Mittel aus dem Bundesprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“, die nicht nach den Schülerzahlen, sondern nach regionalen Besonderheiten verteilt werden, sollte Offenbach aufgrund seiner Sozialstruktur einen angemessenen Anteil erhalten, um möglichst bald auch der Ausbau eines Ganztagsangebots an einer Grundschule, z.B. der Mathildenschule, finanzieren zu können.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 548/2

Die Stadtverordnetenversammlung fordert das Land Hessen auf, Offenbach bei der Verteilung der freien Mittel für die Einrichtung von Ganztagsschulen angemessen zu berücksichtigen. Von den 25% der Mittel aus dem Bundesprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“, die nicht nach den Schülerzahlen, sondern nach regionalen Besonderheiten verteilt werden, sollte Offenbach aufgrund seiner Sozialstruktur einen angemessenen Anteil erhalten, um möglichst bald auch der Ausbau eines Ganztagsangebots an einer Grundschule, z.B. der Mathildenschule, finanzieren zu können.

 

Auf Vorschlag von Herrn Stv. Walther (FDP) und mit Einverständnis der Koalition wird in der DS I (A) 548/2 der 1. Satz wie folgt geändert:

Das Wort „fordert“ wird durch „ersucht“ ersetzt, das Wort „auf“ gestrichen und das Wort „angemessen“ durch „im besonderen Maße“ ersetzt.

 

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Änderungen wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung ersucht das Land Hessen, Offenbach bei der Verteilung der freien Mittel für die Einrichtung von Ganztagsschulen im besonderen Maße zu berücksichtigen. Von den 25% der Mittel aus dem Bundesprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“, die nicht nach den Schülerzahlen, sondern nach regionalen Besonderheiten verteilt werden, sollte Offenbach aufgrund seiner Sozialstruktur einen angemessenen Anteil erhalten, um möglichst bald auch der Ausbau eines Ganztagsangebots an einer Grundschule, z.B. der Mathildenschule, finanzieren zu können.

DS I (A) 548/1

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die im Ursprungsantrag unter Punkt 1., Anlage 1, Abschnitt VI, enthaltene „Ergänzung Schulbaumaßnahmen nach Priorität“ wird wie folgt geändert:

Geschwister-Scholl-Schule
Bachschule
Mathildenschule
Edith-Stein-Schule
Eichendorffschule
Goetheschule
Anne-Frank-Schule
Schillerschule
Leibnizschule
Albert-Schweitzer-Schule
Ernst-Reuter-Schule

DS I (A) 548

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Dritte Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil l „Allgemein bildende Schulen" gemäß § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz

 

Zweite Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil II „Son-derpädagogische Förderung" gemäß § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz

 

Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz

 

Förder-/Eigenmittel

 

1. Der dritten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil l „All-
    gemein bildende Schulen" wird zugestimmt (Anlage 1).

 

2. Der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil II
    „Sonderpädagogische Förderung" wird zugestimmt (Anlage 2).

 

3. Neben den bereits beschlossenen Schulorganisationsänderungen
    (Ganztagsangebote an drei Nachmittagen bzw. in offener Konzeption:
    Schillerschule, Edith-Stein-Schule, Geschwister-Scholl-Schule und
    Mathildenschule)
werden die Organisationsformen der nachstehend aufgeführten
    Schulen wie folgt erweitert.


Kooperative Ganztagsschule mit offener Konzeption

Schule

Schulform

ab Schuljahr

Bachschule

Haupt- und Realschule mit Förderstufe

2004 ff.

Ernst-Reuter-Schule

Grund-, Haupt- u. Realschule mit Förderstufe

2004 ff.

Leibnizschule

Gymnasium

2004 ff.

Albert-Schweitzer-Schule

Gymnasium

2004 ff.

Eichendorffschule

Grundschule

2004 ff.

Anne-Frank-Schule

Grundschule

2004 ff.

Goetheschule

Grundschule

2004 ff.

Ludwig-Dern-Schule

Sonderschule

2004 ff.



Kooperative Ganztagsschule mit gebundener Konzeption

Schule

Schulform

ab Schuljahr

Schillerschule

Integrierte Gesamtschule

2004 ff.

Erich Kästner-Schule

Sonderschule

2004 ff.


4. Die erforderlichen Zustimmungen des Kultusministeriums gem. § 145
    Abs. 6 und gem. § 146 Hessisches Schulgesetz sind einzuholen.

5. Beim Hessischen Kultusministerium sind für bereits anerkannte
    ganztägig arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig
    durch Landesentscheid ein solcher Status zuerkannt wird,
    Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Be-
    treuung" (IZBB) zu beantragen und bei Haushaltsstelle 20000.36000 wie folgt zu
    veranschlagen:

    2003        480.000 Euro
    2004     2.000.000 Euro
    2005     2.000.000 Euro
    2006     2.000.000 Euro
    2007     2.000.000 Euro

6. Die Stadt Offenbach a. M. verpflichtet sich, einen Eigenanteil von
    mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben der beantragten
    Projekte zu übernehmen und die Investitionen innerhalb der
    vorgegebenen Frist bis spätestens 31.12.2008 durchzuführen.

    Bei Haushaltsstelle 20000.93610 werden die Maßnahmekosten wie folgt veran-
    schlagt:

    2003        600.000 Euro
    2004     2.500.000 Euro
    2005     2.250.000 Euro
    2006     2.250.000 Euro
    2007     2.250.000 Euro

    Es ist beabsichtigt, auch in 2008 ff weitere Haushaltsmittel bereitzustellen.

7. Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen
    Genehmigungen und Zuwendungsbescheide des Landes Hessen vorliegen.
    Der Haushaltsplan 2004, das Investitionsprogramm und der
    Nachtragshaushaltsplan 2003 sind entsprechend anzupassen.

Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den.10.10.2003

Der stellv. Vorsteher der Stv.-Versammlung