Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2003

 

5.         Nachtragshaushaltssatzung 2003 und Nachtragshaushaltsplan 2003
Antrag Magistratsvorlage Nr. 263/03 vom 10.9.2003, DS I (A) 561
Az: 000-0002-01/0216#0288/2003

Änderung zum Nachtragshaushalt 2003 des Jugendamtes UA 45120 – Kinder- und Jugenderholung –
Antrag Jugendhilfeausschuss vom 23.9.2003, DS I (A) 561/1
Az: 000-0002-01/0216#0289/2003
Ergänzungsantrag Jugendhilfeausschuss vom 17.10.2003, DS I (A) 561/1/1
Az: 000-0002-01/0216#0296/2003

Nachtragshaushaltsplan 2003 – Vermögenshaushalt
11000. Ordnungswesen. 93520. Anschaffung von Dienstwaffen
Antrag CDU vom 12.11.2003, DS I (A) 561/2
Az: 000-0002-01/0216#0327/2003

Nachtragshaushaltssatzung 2003 und Nachtragshaushaltsplan 2003 – Haushaltsbegleitantrag in Verbindung mit HH-Stelle 11000.93520
Antrag SPD, Bündnis90/ Die Grünen und FWG vom 13.11.2003, DS I (A) 561/3
Az: 000-0002-01/0216#0334/2003

Änd.Liste Nachtragshaushalt 2003 – VwH
Az: 000-0002-01/0216#0330/2003

Änd.Liste Nachtragshaushalt 2003 – VmH
Az: 000-0002-01/0216#0331/2003

Änd.Liste Nachtragshaushalt 2003 – Verpflichtungsermächtigungen
Az: 000-0002-01/0216#0332/2003


Beschlüsse zu DS I (A) 561:

Änderung zum Nachtragshaushalt 2003 des Jugendamtes UA 45120 – Kinder- und Jugenderholung –
Antrag Jugendhilfeausschuss vom 23.9.2003, DS I (A) 561/1
Az: 000-0002-01/0216#0289/2003
Ergänzungsantrag Jugendhilfeausschuss vom 17.10.2003, DS I (A) 561/1/1
Az: 000-0002-01/0216#0296/2003

 

Beschlusslage:

DS I (A) 561/1 und 561/1/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Bei der Haushaltsstelle 45120.79500 (Zuschüsse Freizeiten freie Verbände für
sozial schwache Teilnehmer) wird der Planansatz in Höhe von 10.230,- €
um 1.000,- €  auf 11.230,- € erhöht.

Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 45150.70710
(Zuschuss IB Jugendarbeit Waldhof).

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 561/1/1
Die Vorlage I (A) 561/1 wird um folgenden Absatz ergänzt:

Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei der
Haushaltsstelle 45150.70710 (Zuschuss IB Jugend-
arbeit Waldhof).

DS I (A) 561/1
Bei der Haushaltsstelle 45120.79500 (Zuschüsse
Freizeiten freie Verbände für sozial schwache Teil-
nehmer) wird der Planansatz in Höhe von 10.230,- €
um 1.000,- €  auf 11.230,- € erhöht.

 

Nachtragshaushaltsplan 2003 – Vermögenshaushalt
11000. Ordnungswesen. 93520. Anschaffung von Dienstwaffen
Antrag CDU vom 12.11.2003, DS I (A) 561/2
Az: 000-0002-01/0216#0327/2003

 

Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die genannte Haushaltsstelle wird mit folgendem Sperrvermerk versehen:

„Die Freigabe der Mittel erfolgt erst dann, wenn der nutzende Personenkreis eine Schieß-Ausbildung gemäß den Richtlinien der Polizei des Landes Hessen absolviert hat und entsprechende Nachweise vorliegen.“


Nachtragshaushaltssatzung 2003 und Nachtragshaushaltsplan 2003 – Haushaltsbegleitantrag in Verbindung mit HH-Stelle 11000.93520
Antrag SPD, Bündnis90/ Die Grünen und FWG vom 13.11.2003, DS I (A) 561/3
Az: 000-0002-01/0216#0334/2003

 

Beschlusslage:

 

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Magistratsvorlage Nr. 097/03
    und den dazu gehörigen Magistratsbeschluss vom 23.4.2003 zur Kenntnis.

2) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt unter Bezug auf §9 HGO für sich
    in Anspruch, eine grundsätzliche Entscheidung über das Tragen von
    Schusswaffen durch Beamte und Beamtinnen des Allgemeinen
    Ordnungsdienstes der Stadt Offenbach zu treffen.

3) Die Stadtverordnetenversammlung lehnt die Ausstattung von Beamtinnen
    und Beamten des Allgemeinen Ordnungsdienstes mit Schusswaffen nach
    §99 und §55 HSOG ab.

4) Im Falle der bereits beschafften zwölf Schusswaffen wird der Magistrat
    beauftragt, diese einer geeigneten Verwertung (Verkauf) zuzuführen.

5) Die Haushaltsstelle 11000.93520 wird umbenannt in „Anschaffung von
    Schutzausrüstung“. Die eingestellten Mittel bleiben erhalten.


Änd.Liste Nachtragshaushalt 2003 – VwH
Az: 000-0002-01/0216#0330/2003

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit, die als Anlage beigefügte Änd.Liste zum Verwaltungshaushalt.

Änd.Liste Nachtragshaushalt 2003 – VmH
Az: 000-0002-01/0216#0331/2003

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit, die als Anlage beigefügte Änd.Liste zum Vermögenshaushalt.

Änd.Liste Nachtragshaushalt 2003 – Verpflichtungsermächtigungen
Az: 000-0002-01/0216#0332/2003

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit, die als Anlage beigefügte Änd.Liste zu den Verpflichtungsermächtigungen.

Verwaltungshaushalt (VwH)

Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit den Verwaltungshaushalt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen.

Vermögenshaushalt (VmH)

Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit den Vermögenshaushalt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen.






Nachtragshaushaltssatzung 2003 und Nachtragshaushaltsplan 2003
Antrag Magistratsvorlage Nr. 263/03 vom 10.09.2003, DS I (A) 561
Az: 000-0002-01/0216#0288/2003

Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller vorab beschlossenen Änderungen wie folgt:

a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2003 wird festgestellt
    und die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2003 wird beschlossen,

b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2003 und dem Nachtrags-
    haushaltsplan 2003 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
    Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im
    Investitionsprogramm 2003 (für die Jahre 2002 bis 2006) berücksichtigt.

 

 

 


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den.14.11.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung