Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.10.2003
Eing. Dat. 27.10.2003
Nr. 573
Konsequenzen aus der Entscheidung der Regionalversammlung Südhessen zur Abweichung vom RPS 2000 für den Bebauungsplan 502 B „Offenbach Süd – nördlicher Buchhügel“ für den Flughafenausbau
Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 27.10.2003, DS I (A) 573
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird aufgefordert, juristisch prüfen zu lassen,
a) welche Auswirkungen die Entscheidung der Regionalversammlung Südhessen auf
die laufenden Klagen der Stadt Offenbach und das weitere Verfahren zum
Flughafenausbau hat,
b) ob diese Entscheidung dazu geeignet ist, Regressforderungen der Stadt
Offenbach gegenüber der Fraport zu begründen, die die Behinderung der
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Stadt Offenbach sowie die
Beeinträchtigung durch den Fluglärm für die hiesige Bevölkerung betreffen,
c) inwiefern die Planungshoheit der Stadt Offenbach durch diese Entscheidung in
unzulässiger Weise eingeschränkt wird.
2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, den Regierungspräsidenten in
Darmstadt aufzufordern, darzulegen,
a) in wieweit sich die von der Regionalversammlung festgestellten „ungesunden
Lebensbedingungen“ unter der Einflugschneise auf das Genehmigungsverfahren
des Flughafens sowie auf die Umsetzung des Nachtflugverbotes auswirken, und
b) wie die Mindereinnahmen, die die Stadt Offenbach durch die Stellungnahme des
Regierungspräsidenten und die Entscheidung der Regionalversammlung
Südhessen zu erwarten hat, mit den strengen Haushaltsauflagen des
Regierungspräsidenten in Einklang stehen, die für Offenbach keine weitere
Neuverschuldung zulassen.
Begründung
erfolgt mündlich