Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2003

 

22.      Umbau der Bieberer Straße von Marktplatz bis Wilhelmsplatz
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 346/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 577
Az: 000-0002-01/0230#0304/2003

Beschlusslage:

 

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Dem Umbau der Bieberer Straße von Marktplatz bis Wilhelmsplatz, nach
    dem von dem Büro GKW-Ingenieure, Friedberg, in Zusammenarbeit mit dem
    Bau- und Planungsamt erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 820.000,-- € einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96090
    „Straßenbau Bieberer Straße zwischen Marktplatz und Großer Biergrund“ wie
    folgt bereitgestellt:

    Hh.-Ausgabereste:                     80.000,-- €
    Haushaltsplan 2003:                  50.000,-- €
    Haushaltsplan 2004:                590.000,-- €
    Haushaltsplan 2005                 100.000,-- €

    Gesamt:                                    820.000,-- €

    Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im
    Haushaltsplan 2004 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 100.000,-- €
    vorzusehen.

3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Landeszuschüsse
    nach GVFG/FAG:       ca.          295.000,-- €
    Straßenbeitrag:           ca.         382.310,-- €
    Kreditmarktmittel:        ca.         142.690,--

    Gesamt                                      820.000,--

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 14.674,38 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungs-
    bescheid des Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.

6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.
    KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom
    31.10.2001 (GVBl. I, S. 434), in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitrags-
    satzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 werden für den
    Umbau der Bieberer Straße von Marktplatz bis Wilhelmsplatz ihre Teilein-
    richtungen wie folgt eingestuft:

    Die Fahrbahn wird gem. § 5 Abs.1 b) StrBS als überwiegend dem inner-
    örtichen Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Der Gehweg wird gem. § 5
    Abs.1 a) StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft.
    Daher trägt die Stadt 50% der beitragsfähigen Herstellungskosten für die
    Fahrbahn, 25% der beitragsfähigen Herstellungskosten für Gehweg incl.
    Bushaltestelle, Parkflächen und Begleitgrün und gem. § 5, Abs. 1 f), Ziff.3
    StrBS 40% der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung
    und Straßenentwässerung.


 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 14.11.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung