Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2003

 

23.      Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge)
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 347/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 578
Az: 000-0002-01/0231#0305/2003
Änderungsantrag CDU vom 5.11.2003, DS I (A) 578/1

 

Az: 000-0002-01/0231#0315/2003


Beschlusslage:

DS I (A) 578

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Dem Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs
    Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie der Erneuerung
    des östlichen Gehwegs Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge) nach dem vom
    Ing.-Büro Durth-Roos, Darmstadt, in Zusammenarbeit mit dem Bau- und
    Planungsamt erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenberechnung, die sich zusammensetzt aus

    Schloßstrasse                      898.200,-- €
    Gehweg Mainstraße             356.400,-- €
    Gehweg Ludo-Mayer-Str.       55.400,-- €

    insgesamt                          1.310.000,-- €

    einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96140
    „Straßenbau Schloßstraße 35061, 36161 u. 36162“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsausgabereste:      110.000,-- €
    Haushaltsplan 2003:            150.000,-- €
    Haushaltsplan 2004:            250.000,-- €
    Haushaltsplan 2005:            745.000,-- €
    Haushaltsplan 2006:              55.000,-- €
 
    Gesamt:                             1.310.000,-- €

    Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im
    Haushaltsplan 2004 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 800.000,-- €
    vorzusehen.

 

3. Die Erhebung von Straßenbeiträgen erfolgt für die Schloßstraße und den
    südlichen Gehweg Mainstraße gesondert, die Finanzierung ist danach wie
    folgt vorgesehen:

    Schloßstraße

    Landeszuschuss
    gem. GVFG/FAG:   ca.       319.000,-- €
    Straßenbeiträge:     ca.       140.000,-- €
    Kreditmarktmittel:    ca.       439.200,-- €

    Gesamt:                              898.200,-- €

    Gehweg Mainstraße

    Landeszuschuss
    gem. GVFG/FAG:    ca.       124.000,-- €
    Straßenbeiträge:      ca.         98.250,-- €
    Kreditmarktmittel:     ca.       134.150,-- €

    Gesamt:                               356.400,-- €

    Gehweg Ludo-Mayer Straße

    Kreditmarktmittel:                   55.400,-- €

 

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 68.129,25 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungs-
    bescheid des Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.

 

6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.
    KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom
    31.10.2001 (GVBl. I, S. 434), in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitrags-
    satzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 werden für den
    Umbau der Schloßstraße (ganze Länge) ihre Teileinrichtungen wie folgt
    eingestuft:

    Die Fahrbahn wird gem. § 5 Abs.1 b) StrBS als überwiegend dem
    innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Der Gehweg wird gem.
    § 5 Abs.1 a) StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft.
    Daher trägt die Stadt 50 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die
    Fahrbahn, 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für den Gehweg incl.
    Bushaltestelle und Begleitgrün und gem.  § 5 Abs. 1 f) Ziffer 3 StrBS 40% der
    beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und Straßen-
    entwässerung.

    Der südliche Gehweg in der Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-
    Straße wird gem. § 5 Abs.1 a) als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend
    eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten
    für den Gehweg incl. Begleitgrün und gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff. 4 StrBS 55%
    der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und
    Straßenentwässerung.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 578/1
Dieser Antrag wurde von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der DS I (A) 578/1 nachgesehen werden.

DS I (A) 578
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Dem Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs
    Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie der Erneuerung
    des östlichen Gehwegs Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge) nach dem vom
    Ing.-Büro Durth-Roos, Darmstadt, in Zusammenarbeit mit dem Bau- und
    Planungsamt erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenberechnung, die sich zusammensetzt aus

    Schloßstrasse                      898.200,-- €
    Gehweg Mainstraße             356.400,-- €
    Gehweg Ludo-Mayer-Str.       55.400,-- €

    insgesamt                          1.310.000,-- €

    einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96140
    „Straßenbau Schloßstraße 35061, 36161 u. 36162“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsausgabereste:      110.000,-- €
    Haushaltsplan 2003:            150.000,-- €
    Haushaltsplan 2004:            250.000,-- €
    Haushaltsplan 2005:            745.000,-- €
    Haushaltsplan 2006:              55.000,-- €
 
    Gesamt:                             1.310.000,-- €

    Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im Haushaltsplan 2004
    eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 800.000,-- €  vorzusehen.

 

3. Die Erhebung von Straßenbeiträgen erfolgt für die Schloßstraße und den
    südlichen Gehweg Mainstraße gesondert, die Finanzierung ist danach wie
    folgt vorgesehen:

    Schloßstraße

    Landeszuschuss
    gem. GVFG/FAG:   ca.       319.000,-- €
    Straßenbeiträge:     ca.       140.000,-- €
    Kreditmarktmittel:    ca.       439.200,-- €

    Gesamt:                              898.200,-- €

    Gehweg Mainstraße

    Landeszuschuss
    gem. GVFG/FAG:    ca.       124.000,-- €
    Straßenbeiträge:      ca.         98.250,-- €
    Kreditmarktmittel:     ca.       134.150,-- €

    Gesamt:                               356.400,-- €

    Gehweg Ludo-Mayer Straße

    Kreditmarktmittel:                   55.400,-- €

 

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 68.129,25 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

 

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungs-
    bescheid des Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.

 

6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.
    KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom
    31.10.2001 (GVBl. I, S. 434), in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitrags-
    satzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 werden für den
    Umbau der Schloßstraße (ganze Länge) ihre Teileinrichtungen wie folgt
    eingestuft:

    Die Fahrbahn wird gem. § 5 Abs.1 b) StrBS als überwiegend dem
    innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Der Gehweg wird gem.
    § 5 Abs.1 a) StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft.
    Daher trägt die Stadt 50 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die
    Fahrbahn, 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für den Gehweg incl.
    Bushaltestelle und Begleitgrün und gem.  § 5 Abs. 1 f) Ziffer 3 StrBS 40% der
    beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und Straßen-
    entwässerung.

    Der südliche Gehweg in der Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-
    Straße wird gem. § 5 Abs.1 a) als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend
    eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten
    für den Gehweg incl. Begleitgrün und gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff. 4 StrBS 55%
    der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und
    Straßenentwässerung.

 



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 14.11.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung