Offenbach, den 10.10.2003

 

 

Protokoll

der außerordentlichen (16.) Sitzung des Naturschutzbeirats

der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Offenbach am Main

am 07.10.2003, Restaurant Kupferpfanne, Bleichstraße 32, OF

 

 

 

Beginn: 17.10 Uhr

Ende: 18.40 Uhr

 

 

Anwesende:

 

Herr Fiedler, Herr Schablitzki, Herr Seidel, Herr Kolbacher;

Frau Habelt, Herr Zange (uNB), Herr Hartmann (Geschäftsführung)

 

Herr Fiedler begrüßt die Anwesenden zur außerordentlichen Sitzung, die erforderlich wurde, um innerhalb der bis 10.10.2003 angesetzten vorgezogenen Bürgerbeteiligung Anregungen der Beiratsmitglieder zum einzigen Tagesordnungspunkt einzubringen:

 

Vorentwurf der Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt Offenbach am Main

Es werden folgende Veränderungen vorgeschlagen:

 

§ 1, Abs. (1), Satz 2:

„… und Schönheit des Grünbestandes in der Stadt Offenbach am Main.“

Begründung: Die bisherige Formulierung des „städtischen Grünbestandes“ könnte zu der Missdeutung führen, dass nur öffentliches, nicht aber privates Grün geschützt werden soll.

 

§ 7, Abs. (1), letzter Satz soll lauten:

„Die Artenauswahl der Ersatzpflanzungen erfolgt in Abstimmung mit dem Umweltamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.“

Begründung: Im Gegensatz zum zuvor erwähnten „Magistrat der Stadt“ ist es verständlicher und logisch, wenn durchgängig die Genehmigungsbehörde beim Namen genannt wird.

 

§ 8, erster Satz:

„Kann eine Ersatzpflanzung nach § 7 aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, …“

Begründung: Ergänzung eines fehlenden Wortes.

 

§ 9, Abs. (1), erster Satz:

Das Umweltamt kann Schutzmaßnahmen anordnen, …“

Begründung: wie bei § 7

 

§ 9, Abs. (2):

„… sind zu Duldung von Pflegemaßnahmen durch das Umweltamt oder dessen Beauftragte verpflichtet, …“

Begründung: wie vor

§ 9, Abs. (3):

„… Fachliche Grundlage von Schutz- und Pflegemaßnahmen für Bäume sind die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung (ZTV Baumpflege)“, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. .

Begründung: Fehlendes Komma nach der Klammer eingefügt, Klammer und Schlusszeichen am Ende entfernt, fehlenden Punkt am Satzende angefügt.

 

Von diesen redaktionellen Hinweisen abgesehen wird der Vorentwurf der Satzung von den Mitgliedern des Beirats vollinhaltlich unterstützt.

Die Vertreter des Umweltamtes sagen zu, die Änderungsvorschläge in die Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung einzuarbeiten.

 

 

 

Für das Protokoll:

 

 

 

 

Klaus Hartmann

Geschäftsführung