Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 12.11.2003

Eing. Dat. 12.11.2003

 

Nr. 561/2

 

 

Nachtragshaushaltsplan 2003 – Vermögenshaushalt
11000. Ordnungswesen. 93520. Anschaffung von Dienstwaffen
Antrag CDU vom 12.11.2003, DS I (A) 516/2

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die genannte Haushaltsstelle wird mit folgendem Sperrvermerk versehen:

„Die Freigabe der Mittel erfolgt erst dann, wenn der nutzende Personenkreis eine Schieß-Ausbildung gemäß den Richtlinien der Polizei des Landes Hessen absolviert hat und entsprechende Nachweise vorliegen.“

 

Begründung:

 

Nach bekannt gewordenen Presseberichten sollen 12 Offenbacher Hilfspolizisten mit Pistolen ausgerüstet werden.

Die Mittel hierfür in Höhe von € 6.000,-- wurden im Nachtragshaushaltsplanentwurf 2003 eingestellt.

Über die entsprechende Vorbereitung zum Gebrauch der Schusswaffe durch Hilfspolizisten gibt es widersprüchliche Presseberichte, u.a. sei vorgesehen, die Hilfspolizisten innerhalb einer Woche auszubilden.

Hingegen steht zum Schusswaffengebrauch bei der Hessischen Polizei eine mehrmonatige Ausbildung an, um die Waffe auch unter psychologischen Gesichtspunkten einzusetzen.

Die Basisausbildung, die für Offenbacher Hilfspolizisten angesetzt ist, soll nur eine Woche dauern, für den Alltagseinsatz langt eine solche Ausbildung nicht, es hat eine kontinuierliche Schießausbildung zu folgen.

Auch die kontinuierliche Unterrichtung im psychologischen Umgang mit dem Umfeld kann nicht innerhalb einer Woche bewirkt werden.

 

Zwar wurde zwischenzeitlich presseöffentlich auch eine Offenbacher Dienstanweisung zum Gebrauch der Waffen angekündigt, der Inhalt ist bisher jedoch nicht bekannt.

Daher hält es die antragstellende Fraktion für zwingend notwendig, Hilfspolizisten mit dem Umgang einer Waffe im Dienst ausführlich vertraut zu machen.

 

Trotz des verhältnismäßig „geringen“ Betrages von EURO 6.000,-- sollten im Hinblick auf die praktischen Auswirkungen die Ausgaben gemäß Tenor zunächst gesperrt werden.

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