Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 13.11.2003

Eing. Dat. 13.11.2003

 

Nr. 579/1

 

 

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung

Änderungsantrag PDS vom 13.11.2003, DS I (A) 579/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Entwurf der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung wird zur Überarbeitung und erneuten Beratung an den Magistrat zurückverwiesen.

Begründung:

Von verschiedenen Seiten sind Bedenken aufgetaucht, ob der Entwurf der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung einer rechtlichen Überprüfung standhält. Insoweit ist auf entsprechende Hinweise aus dem hessischen Innenministerium sowie sachkundiger Bürger (Schreiben vom 10.11.2003) zu verweisen. Bereits aus Gründen der Sorgfaltspflicht sollte diesen Hinweisen vorab nachgegangen werden um hinterher zu vermeiden, dass ein Regelwerk verabschiedet wird, welches einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält.

Des weiteren sieht die Magistratsvorlage Gebührenerhöhungen um bis zu 20% vor. Um unbillige Härten für Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden sollte ernsthaft die Frage einer sozialen Staffelung der Gebühren geprüft werden. Soweit sich in § 11 der Vorlage eine Härtefallklausel befindet, enthält diese nur Allgemeinplätze. Es ist für den durchschnittlichen Leser auf grund dessen nicht nachprüfbar, wer ggfs. in den Genuss dieser Regelung fallen kann. Schon Gründe der Transparenz gebieten es, auch diese Vorschrift klarer und nachvollziehbarer zu fassen.

Weitere Begründung erfolgt ggfs. mündlich.