Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2003



  1. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2001 und Entlastung des Magistrates
    Antrag Magistratsvorlage Nr. 388/03 vom 26.11.2003, DS I (A) 592
    Az: 000-0002-01/0251#0349/2003

    Herr Stv. Hammann (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion Übergang zur Tagesordnung.

    Dieser Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.


    Beschlusslage:

     

    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

    1.  Bei den nachfolgenden Haushaltspositionen wird nachträglich den
        überplanmäßigen
    Ausgaben zugestimmt:

    a)         11000.67300
                
    Ordnungsamt;
               
    Kosten Software für
              
    das Gewerberegister                       20.474,82 DM

    b)         27000.71200
               Stadtschulamt;
              
    Beiträge Kreis OF
              
    (Erich Kästner-Schule)                     40.000,00 DM

    c)       
    62200.76310
               
    Wohnungs-, Versicherungs-
              
    und Standesamt;
              
    Abführung Fehlbelegungs-
              
    abgabe                                                7.700,00 DM

    d)          
    63000.51020
               
    Bau- und Planungsamt;
                Instandhaltung von Straßen
               
    und Wegen                                                 22.836,97 DM

    e)         91500.86020
               
    Kämmerei,
               
    Zuführung zum Vermögens­
              
    haushalt                                       17.177.870,63 DM




    f)         41000.92730
              
    Sozialamt
                Gewährung von Darlehen
                  21.835,31 DM

    2.
    Die Jahresrechnung 2001 der Stadt Offenbach wird beschlossen.

    3.
    Dem Magistrat wird für das Rechnungsjahr 2001 Entlastung erteilt.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 12.12.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung