Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 10.12.2003
Eing. Dat. 10.12.2003
Nr. 601
Haushaltsplan 2004, Gaststättenerlaubnissteuer und Getränkesteuer (EP 9)
Antrag FDP vom 10.12.2003, DS I (A) 601
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Gaststättenerlaubnissteuer wird ab 1.1.2004 nicht mehr erhoben.
2. Die Haushaltstelle 90000.02510 – Gaststättenerlaubnissteuer – wird auf 80.000
EURO (Resteinnahmen) festgesetzt.
3. Sobald die vorgesehene Gemeindefinanzreform des Bundes in Kraft tritt, wird
auch die Getränkesteuer nicht mehr erhoben.
Begründung:
Die Gaststättenerlaubnissteuer passt nicht in unsere Zeit, in der man immer mehr Menschen zum Schritt in die Selbständigkeit ermuntern und dabei unterstützten will. Die Gaststättenerlaubnissteuer ist umgekehrt eine enorme Anfangsbelastung, gleichsam eine Strafsteuer für Existenzgründer: Ausgerechnet in der schwierigen Startphase werden 2 % des gesamten Umsatzes abverlangt. Für die Betroffenen ist das in dieser Phase sehr viel, für die Stadt hingegen eine irrelevante Größe. Für 2004 sind nur noch 150.000 Euro Einnahmen angesetzt. Rechnet man hier den Verwaltungsaufwand gegen, bleibt wirklich nicht viel.
Bei der Getränkesteuer versucht die antragstellende Fraktion in diesem Jahr, der regierenden Mehrheit ein Brücke zu bauen. Sie schlägt vor, die Steuer mit dem Inkrafttreten der vorgesehenen Gemeindefinanzreform abzuschaffen. Auf der Grundlage einer neuen Gesamtfinanzierung der Gemeinden ist dies sicher auch für bisherige Befürworter der Abgabe akzeptabel.
Seit Einführung dieser Bagatellsteuern in Offenbach – im Jahre 1991 – setzt sich die antragstellende Fraktion vehement und regelmäßig für deren Abschaffung ein. Denn diese Sondersteuern sind ungerecht und unbegründet. Sie belasten eine einzelne Branche, die übrigens durch Abgaben schon stark belastet ist. Seit die Getränkesteuer außer in Offenbach überall abgeschafft wurde, hat sich die Situation für die Gastronomen deutlich verschlechtert. Die Abgabe kann jetzt nicht auf den Getränkepreis geschlagen werden. Ein Preisvergleich in der Region bestätigt dies: Alkoholische Getränke sind in Offenbacher Gaststätten nicht teurer als anderswo. Daraus folgt, dass die Offenbacher Gastronomen diese hohe Sondersteuer vollständig selbst aus ihren Erträgen aufbringen müssen. Viele schaffen dies nicht mehr.