Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.12.2003

Eing. Dat. 11.12.2003

 

Nr. 607

 

 

 

Haushalt 2004 – Verwaltungshaushalt (EP 5)
UA 59300 „Erholungsgebiet Mainbogen"
Erhalt des Badebetriebes am Schultheisweiher
Antrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FWG vom 11.12.2003,
DS I (A) 607


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert:

1. der Stadtverordnetenversammlung darzulegen, wie der Verhandlungsstand
    mit dem Rechtsnachfolger des Umlandverbandes Frankfurt, dem
    Planungsverband Ballungsraum   Frankfurt  /  Rhein-Main,   bezüglich   der 
    weiteren   finanziellen Beteiligung des Planungsverbands am Badebetrieb
    des Schultheisweihers ist.

2. für den Fall des Scheiterns der entsprechenden Verhandlungen darzulegen,
    wie der Badebetrieb unter gleich bleibenden Rahmenbedingungen
    sichergestellt werden kann.


BEGRÜNDUNG

Im Haushaltsplan 2004 sind für den Schultheisweiher unter Haushaltsstelle 59300.16620 Erholungsgebiet Mainbogen Einnahmen mit dem Titel - Ersatz durch Planungsverband - in Höhe von 62.260 Euro enthalten gewesen. Nach Auskunft des zuständigen Dezernenten, Bürgermeister Wildhirt, entfallen diese Einnahmen und müssen gestrichen werden. Dies wurde mit der Änderungsliste im HFB auch so beschlossen.

Der Planungsverband ist Eigentümer des Geländes und muss nach Auffassung der Antrag stellenden Fraktionen auch unter den geänderten gesetzlichen Bedingungen für die Pflege des Naturschutzgebietes Sorge tragen. Folgerichtig sollte er auch für die dafür entstehenden Kosten aufkommen.

Deshalb wird der Magistrat gebeten, mit dem Planungsverband zu verhandeln, ob die Kosten für den Schultheisweiher in bisheriger Höhe nicht doch übernommen werden können. Der Verhandlungsstand ist bis 28.02.2004 der Stadtverordnetenversammlung darzulegen.

Der Schultheisweiher ist einer der wenigen Naherholungsbereiche Offenbachs. Es geht darum, den Badebetrieb für die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger in seiner bisherigen Form zu erhalten.