Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 06.03.2003
Eing. Dat. 06.03.2003
Nr. 473
Dez.:III (Amt 51)
Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 057/03 vom 05.03.2003, DS I (A) 473
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Auf Vorschlag der Jugendverbände als Vertreter des „Internationalen Bundes Offenbach" soll
Frau Heidi Bauch, Internationaler Bund, Rohrstraße 41 – 43
63075 Offenbach am Main,
als Nachfolgerin für die ausgeschiedene
Frau Gudrun Kneip als stellvertretendes Mitglied
in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden.
Begründung:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 30.03.2000 wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main festgelegt. Gemäß § 2 Ziff. 1c der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder drei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der Jugendverbände, die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind, von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG Hessen) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.
In ihrer Sitzung am 21.06.2001 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Jugendverbände Frau Gudrun Kneip als stellvertretende Vertreterin des Internationalen Bundes Offenbach gewählt.
Frau Gudrun Kneip hat auf die stellvertretende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss verzichtet. Der Internationale Bund Offenbach schlägt als ihre Nachfolgerin Frau Heidi Bauch vor. Die vorgeschlagene Nachfolgerin erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG Hessen), in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Gebiet des örtlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.
Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.