Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 09.10.2003
14. Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 100 HGO bei der Haushaltsstelle 13000.94340 - Betonsanierung des Werkstattgebäudes -.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 275/03 vom 10.09.2003, DS I (A) 551
Az: 000-0002-01/0193#0268/2003
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Gemäß § 100 HGO werden vorbehaltlich der positiven Prüfung des RP
Darmstadt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 35.000,-- bei der
Haushaltsstelle 13000.94340 - Betonsanierung des Werkstattgebäudes -
bewilligt.
2. Deckung für diese außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt bei der Haushaltsstelle
13000.94130 - Sanierung „Kleiner Hof“ -.
3. Die erforderlichen Umsetzungen erfolgen im Nachtragshaushaltsplan 2003.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den.10.10.2003
Der stellv. Vorsteher der Stv.-Versammlung