Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 27.11.2003
Eing. Dat. 27.11.2003
Nr. 589
Dez.: II (Amt 60)
Flachdachsanierung Schulgebäude, Pausengänge und Fahrradabstellplatz Geschwister-Scholl-Schule, hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 380/03 vom 26.11.2003, DS I (A 589
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Flachdachsanierung am Schulgebäude, den Pausengängen und dem
Fahrradabstellplatz der Geschwister-Scholl-Schule, Erich-Ollenhauerstraße 1,
63067 Offenbach a.M., nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
abschließend mit 530.000,- € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 28080.94040
"Geschwister-Scholl-Schule, Dachsanierung Schuster-/Aulabau" wie folgt
bereitgestellt:
Haushaltsausgabereste: 170.000,- €
Haushaltsplan 2003: 100.000,- €
Nachtragshaushalt 2003: 80.000,- €
Haushaltsplan 2004: 180.000.-€
Gesamt: 530.000,- €
3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
des Vermögenshaushaltes.
Begründung:
Die vorhandenen Flachdächer des Aulagebäudes, der Pausengangüberdachung und des Fahrradabstellplatzes der Geschwister-Scholl-Schule befinden sich in einem stark verwitterten Zustand und sind schadhaft.
Trotz in der Vergangenheit mehrfach durchgeführter Ausbesserungsarbeiten im Rahmen der regelmäßigen Wartung ist der Zustand der Dächer zwischenzeitlich irreparabel. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer grundlegenden Sanierung der genannten Dachflächen.
Hierbei muss auf sämtlichen o.g. Dachflächen die Dachabdichtung erneuert werden. In diesem Zusammenhang werden auch Dachentwässerung und Blitzschutzanlage entfernt und durch Neuinstallationen ersetzt.
Darüber hinaus erhält das Dach der Aula eine verbesserte Wärmedämmung, mit deren Aufbringung u.a. auch das notwendige Gefälle auf den Dachflächen hergestellt wird.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Über die Maßnahme wurde von der EEG eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 530.000,-- € abschließt.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.