Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2003
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 521 C-Mühlheimer Straße/Brielsweg (zugleich Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 521 B)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 381/03 vom 26.11.2003, DS I (A) 590
Az: 000-0002-01/0247#0345/2003
hier:
1. Einleitungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
2. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 2 Abs.4
BauGB
Beschlusslage:
1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches wird auf Grund des Antrages des
Vorhabenträgers der ST- Gewerbebau GmbH aus Weißenhorn, vom
06.11.03, gemäß § 12 Abs. 2 BauGB der Einleitungsbeschluss gefasst und
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 521 C beinhaltet zugleich die Teiländerung des
Bebauungsplanes Nr. 521 B.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB des Bebauungsplanes Nr.
521 C wird umgrenzt:
im Westen
• von der Westgrenze des Brielsweges
(Parzellen Nr. 243/13 und 110/6)
im Süden
• von der Nordgrenze der Bahnlinie
(Parzelle Nr. 240/4)
im Osten
• von der Westgrenze von MAN- Roland
(Parzelle Nr. 46/4) bis zur
Südostecke der Parzelle 44/18
im Norden
• von der Süd- und Westgrenze der
Parzelle 44/18 (Tankstelle) sowie der
Nordgrenze der Mühlheimer Straße
(Parzelle Nr. 242/10) zwischen
verlängerter Westgrenze der Parzelle
44/18 und verlängerter Westgrenze Brielsweg (Parzelle 243/13).
Die Umgrenzung ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
Der Kartenauszug ist Teil des Originalprotokolls.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 521 C soll
entsprechend dem Vorhabenplan das Planungsrecht für großflächigen
Einzelhandel:
Bau- und Heimwerkermarkt mit angeschlossenem Gartencenter, Lebens-
mittel-Verbrauchermarkt sowie der notwendigen Stellplätze, geschaffen
werden.
Dieses Vorhaben umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Bürgel Flur 6
Nr. 44/17, 49, 48, 47/2, 47/3, 248/6.
2. Für das unter Punkt 1 beschriebene Vorhaben werden die Einleitung eines
Abweichungsverfahrens gem. § 12 Abs. 2 Hess. Landesplanungsgesetz
(HLPG) vom Regionalplan Südhessen 2000 beim Regierungspräsidium
Darmstadt sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes beim
Planungsverband Frankfurt/Region Rhein-Main gem. § 2 Abs. 1 des
Planungsverbandgesetzes beantragt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 12.12.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung