Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.12.2003

Eing. Dat. 11.12.2003

 

Nr. 574/1

Straßenreinigungsgebührensatzung
Ergänzungsantrag der CDU vom 10.12.2003, DS I (A) 574/1

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:


Die Vorlage I (A) 574 wird wie nachstehend ergänzt:

„4. Der Magistrat wird beauftragt, eine neue Straßenreinigungsgebührensatzung unter Berücksichtigung der entsprechenden Satzung der Stadt Darmstadt auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen“.


Begründung:

 

Der hessenweite Vergleich der in großen Städten gültigen Satzungen hat interessante Ergebnisse zutage gefördert – Darmstadt hat eine Satzung, die wenig Probleme produziert. Nachfragen beim Darmstädter Eigenbetrieb, beim Rechtsamt sowie beim Kassen- und Steueramt ergaben, dass dort über das normale Maß hinausgehende Widerspruchsverfahren, Härtefälle oder Abzocke-Vorwürfe unbekannt sind. Diese Satzung ist seit 1965 in Kraft.

So wird in Darmstadt bei Hinterliegergrundstücken die an die erschließende öffentliche Straße angrenzende Grundstücksseite nicht mehrfach in Ansatz gebracht. Ein solcher Passus fehlt der Offenbacher Satzung bis jetzt. Wird in Darmstadt ein Grundstück von mehreren zu reinigenden Straßen erschlossen, so wird bei der Berechnung der Frontbreite nur die Grundstücksseite zugrunde gelegt, die der am nächsten gelegenen öffentlichen Straße zugewandt ist.

Hingegen werden in Offenbach für alle erschließenden Straßen Gebühren erhoben.