Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 02.02.2004

Eing. Dat. 29.01.2004

 

Nr. 494/82

 

Dez.:III (Straßenverkehrsamt)

 

 

Bessere Beschilderung Offenbachs an der BAB 66, 45 und der B 43 a
Beschluss der Stv.-Versammlung vom 22.05.2003 zu DS I (A) 494
hierzu Magistratsvorlage Nr. 025/04 vom 28.01.2004


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.05.2003 nachfolgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt, bei dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt vorstellig zu werden und auf das Folgende zu dringen: An der BAB 66 zwischen Hanau und Bergen-Enkheim soll an der Ausfahrt Maintal-Bischofsheim ein Hinweisschild nicht nur in die Frankfurter Innenstadt, sondern auch nach Offenbach angebracht werden. Ab dem Hanauer Kreuz sollen die BAB 66 bzw. 45 und die B 43 a (Richtung Dieburg) an den jeweiligen Abzweigungen mit dem Hinweis „Offenbach" versehen werden.

Hierzu berichtet der Magistrat:

Aufgrund des o.g. Beschlusses hat das Straßenverkehrsamt das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt angeschrieben und um Prüfung des Anliegens gebeten. Das Schreiben wurde von dort zuständigkeitshalber an das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen in Wiesbaden weitergeleitet. Mit Schreiben vom 15.12.2003 hat das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen mitgeteilt, dass eine Aufnahme der Zielangabe „Offenbach" in die wegweisende Beschilderung nicht möglich ist. Die Begründung ist dem beiliegenden Antwortschreiben zu entnehmen.

Anlage: Schreiben Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen